Lexikon
G
Gesamtbetriebsrat
Gesamtbetriebsrat wird errichtet, wenn zu einem Unternehmen mehrere selbständige Betriebe gehören. Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats werden aber nicht von der Belegschaft gewählt, sondern von den einzelnen Betriebsräten.
Gewerkschaft
Gewerkschaft ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge abzuschließen.
Gleichbehandlung der Arbeitnehmer
Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist eine wichtige arbeitsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die sich gruppenmäßig in einer vergleichbaren Lage befinden, nicht willkürlich schlechter stellen. Die Gleichbehandlungspflicht ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, u.a. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14.8.2006.
Gleitende Arbeitszeit
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer Beginn und Ende seiner Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters frei gestalten kann. Die Einführung und die Gestaltung der gleitenden Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Gratifikation
Gratifikation wird zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung gezahlt (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszahlungen. Häufig werden solche Zahlungen durch den Arbeitgeber freiwillig gewährt. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung kann sich ergeben aufgrund des Arbeitsvertrags, des Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung. Aufgrund betrieblicher Übung entsteht für die Zukunft ein Anspruch auf Gratifikation, wenn der Arbeitgeber mindestens dreimal ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt hat.
Gedruckt am 05.10.2024 12:17.