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Wehrdienst

Der Wehrdienst (Bundesfreiwilligendienst) führt zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Der Wehrdienstleistende genießt Kündigungsschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz vom 14.2.2001.

Weihnachtsgeld

Das sog. Weihnachtsgeld ist ein Monatsgehalt, das vom Arbeitgeber vor Weihnachten gezahlt wird. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung besteht nicht. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben.

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Gedruckt am 29.03.2024 1:07.