CGB > Service > Lexikon

Lexikon

P

Papiere - Arbeitspapiere

Papiere und insbesondere Arbeitspapiere sind die Unterlagen, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses übergeben muss. Dazu gehören insbesondere die Lohnsteuerkarte, das Sozialversicherungsnachweisheft und die Krankenversicherungskarte.

Personalakte

Personalakte enthält Daten und Vorgänge, die sich auf die Begründung und den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und auf die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beziehen. Dem Arbeitnehmer steht gesetzlich ein Einsichtsrecht in die Personalakte zu. Er kann dabei einen Betriebsrat hinzuziehen. Enthält die Personalakte unzulässige Informationen, kann deren Entfernung verlangt und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Prämienlohn

Prämienlohn ist eine besondere Form der Arbeitsvergütung. Er wird für einen bestimmten Leistungserfolg (Arbeitsmenge oder -qualität) neben einer Zeitentlohnung vereinbart.

Probearbeitsverhältnis

Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis mit vereinbarter Probezeit.

Probezeit

Probezeit soll Arbeitgebern die Möglichkeit geben, vor Abschluss eines Arbeitsvertrags die Geeignetheit des Arbeitnehmers zu prüfen. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

CGB > Service > Lexikon

Gedruckt am 19.04.2024 21:45.