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Z

Zeugnis

Zeugnis ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zu erteilen. Es muss zur Art der ausgeübten Tätigkeit und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses Stellung nehmen (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist das Zeugnis darüber hinaus auf Angaben zur Leistung und Führung zu erstrecken (qualifiziertes Zeugnis).

Zivildienst

Der Zivildienst führt zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Der Zivildienstleistende genießt Kündigungsschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz vom 14.2.2001.

Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis kann vom Arbeitnehmer während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses verlangt werden, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt (z.B. Vorgesetztenwechsel, Umorganisation, Versetzung).

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Gedruckt am 29.03.2024 1:29.