Lexikon
S
Saisonarbeit
Saisonarbeit liegt vor, wenn Aushilfskräfte in bestimmten Bereichen für nur einen Teil des Jahres beschäftigt werden. In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis befristet werden ( Befristeter Arbeitsvertrag). Saisonarbeiter sind Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen.
Schlichtung
Schlichtung soll einen Tarifkonflikt einvernehmlich lösen und einen Arbeitskampf vermeiden.
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit leistet , wer Dienst- oder Werksleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei u.a. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt oder als Steuerpflichtiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Einzelheiten regelt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23.7.2004.
Schwerbehinderte
Schwerbehinderte sind Personen, bei denen ein Grad der Behinderung ( Behinderte) von wenigstens 50 vorliegt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (Rehabilitation und teilhabe behinderter Menschen).
Sozialauswahl
Sozialauswahl erfolgt bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen. Eine solche Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl der Arbeitnehmer die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers berücksichtigt hat. Einzelheiten regelt das Kündigungsschutzgesetz vom 25.8.1969.
Sozialplan
Sozialplan ist die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Einzelheiten enthält das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001.
Sprecherausschuss
Sprecherausschuss ist die Vertretung der Leitenden Angestellten im Betrieb. Er kann in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Leitenden Angestellten gewählt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Sprecherausschussgesetz vom 20.12.1988.
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung im Betrieb kann vom Betriebsrat vor der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes verlangt werden.
Streik
Streik ist die von einer Mehrheit von Arbeitnehmern gemeinsam durchgeführte Einstellung der Arbeit zur Erreichung eines bestimmten Ziels, das heißt den Abschluss eines Tarifvertrags.
Gedruckt am 04.12.2024 23:39.