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Kurzdarstellung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands

Die Christlichen Gewerkschaften in Deutschland arbeiten seit über 100 Jahren für das Gemeinwohl auf der Basis der christlichen Soziallehre. Seit Ihrem ersten Kongress im Jahre 1899 in Mainz haben sie einen weiten Weg zurückgelegt. Die erfolgreiche Arbeit Christlicher Gewerkschaften in Deutschland endete vor 70 Jahren mit dem Verbot aller Gewerkschaften durch die Nationalsozialisten. Sie machten die Gewerkschaften zu Zwangsmitgliedern der Deutschen Arbeitsfront.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde durch die alliierten Kontrollbehörden eine Wiederbegründung der Christlichen Gewerkschaften verhindert. Sie zogen das Modell der Einheitsgewerkschaft dem der Richtungsgewerkschaften vor.

Gegen große Widerstände konnten es die Christlichen Gewerkschaften durchsetzen, dass Gewerkschaftspluralismus in Deutschland besteht. Nur durch Wettbewerb werden Gewerkschaften zu Höchstleistungen in der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen angespornt.

Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Christlichen Gewerkschaften sind dabei im Aufwind. Die Arbeitnehmer erkennen zunehmend, dass diese eine klare Alternative zu der „Einheitsgewerkschaft“ sind.

Erstmals 1964 hatte der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands Leitsätze verabschiedet, die Richtung und Ziel der Gewerkschaftsarbeit festlegten. Heute wie damals bekennt sich der CGB zu christlichen Grundsätzen als Fundament seines gewerkschaftlichen Handelns. Überkonfessionalität und Überparteilichkeit sind weiterhin wichtige Grundpfeiler seiner Arbeit.

Der CGB ist eingebunden in eine plurale, europäische Gewerkschaftsbewegung, die Monopolansprüche ablehnt und die Zukunft einer durch Meinungsvielfalt geprägten Gesellschaft aus christlicher Verantwortung mitgestaltet.

 

Selbstverpflichtung als tarifpolitischer Ethikkodex christlicher Gewerkschaften

1. Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften streben in ihren Tarifverträgen eine Entgeltuntergrenze in Höhe von derzeit 12,00 Euro an, die entsprechend der durchschnittlichen Entgeltsteigerungen angepasst wird. Es ist die Aufgabe der Mitgliedsgewerkschaften, mit Unterstützung des CGB als Dachverband, die bereits bestehenden Tarifverträge unter Beachtung der betrieblichen Notwendigkeiten sukzessive auf diesen Mindeststandard anzupassen. 

2. Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bekennen sich ausdrücklich zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in allen Branchen. Dies bedeutet, dass es durch Tarifverträge keine Nettolohnvereinbarungen geben wird. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse müssen auf ein für die Wirtschaft notwendiges Minimum reduziert werden und sollen zukünftig der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen.

3. Bei Tarifabschlüssen muss die Ordnungsfunktion der Tarifverträge bei der Ausgestaltung der Tarifautonomie bedacht und beachtet werden. Die Arbeitsbedingungen und die Höhe der Vergütungen haben auch unmittelbare Auswirkungen auf die Wettbewerbslage der Betriebe. Vom Branchenüblichen deutlich abweichende Tarifverträge führen zu Wettbewerbsverzerrungen und gefährden Arbeitsplätze. Für den Abschluss derartiger Tarifverträge bedarf es einer besonderen Begründung und einer besonderen Ausnahmesituation.

4. Gesetzliche Mindeststandards dürfen auch dann nicht mehr unterschritten werden, wenn der Gesetzgeber dies durch tarifdispositives Recht zulässt. Diese Prämisse wird die Grundlage für eine, von den CGB Gewerkschaften zu entwickelnde, Richtlinie bzw. Empfehlung zur Ausgestaltung zukünftiger Tarifverträge sein.

5. Gewerkschaftsarbeit muss verantwortungsvolle Tarifarbeit voraussetzen und den tarifpolitischen Ordnungsauftrag (gesetzliche Rechtssetzungsbefugnis in Tarifverträgen) ernst nehmen. Verantwortungsvoll bedeutet konkret, dass die Tarifarbeit den Willen der Mitglieder wiederspiegelt, für die die Tarifarbeit gemacht wird. Es beinhaltet zwingend die Existenz von Tarif- und Verhandlungskommissionen, bestehend aus Mitgliedern, die in der Branche beschäftigt sind. Diese müssen regelmäßig konsultiert und am Tarifergebnis beteiligt werden.

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Gedruckt am 04.12.2024 23:08.