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Massenentlassung

Massenentlassung muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit anzeigen. Der Anzeige ist eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen. Einzelheiten enthält das Kündigungsschutzgesetz vom 25.8.1969.

Mehrarbeit

Mehrarbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über den zeitlichen Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeit hinaus tätig wird, der durch das Arbeitszeitgesetz vom 5.6.1994 vorgegeben ist. Die erbrachte zusätzliche Arbeitsleistung ist wie Arbeitszeit zu vergüten.

Meldepflicht für Betriebsräte

Vor Aufnahme der Betriebsratstätigkeit sind Betriebsratsmitglieder verpflichtet, sich abzumelden, bzw. sich nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit zur Arbeitsaufnahme zurückzumelden. Dies gilt für Betriebsratsmitglieder, die sich nicht in einer dauerhaften Freistellung befinden.

Minderjährige

Minderjährige sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie bedürfen zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Andernfalls entsteht ein faktisches Arbeitsverhältnis. Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen.

Mitbestimmung

Mitbestimmung bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen im Betrieb und Unternehmen. Die Unternehmensmitbestimmung erfolgt durch Mitglieder der Arbeitnehmer in den nach dem Gesellschaftsrecht vorgesehenen Organen (Vorstand, Aufsichtsrat). Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Montan-Mitbestimmungsgesetz vom 21.5.1951. Bei der betrieblichen Mitbestimmung wirken die Arbeitnehmer durch den Betriebsrat oder den Sprecherausschuss mit. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001.

Mitwirkungsrecht

Das Mitwirkungsrecht ist das dem Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001 eingeräumte Recht in Form von Informations- und Beratungsrechten. Im Bereich der Mitwirkung können Betriebsräte im Gegensatz zur Mitbestimmung keine Gestaltungen einseitig gegen den Arbeitgeber durchsetzen.

Mobbing

Mobbing liegt vor, wenn einzelne Arbeitnehmer gezielt diskriminiert, beleidigt, ausgegrenzt oder sonst unangemessen schikaniert werden. Täter können wegen dieses Verhaltens eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten.

Mutterschutz

Mutterschutz sichert der berufstätigen Frau einen besonderen Schutz in der Zeit vor und nach der Niederkunft. Gesetzliche Regelungen enthält das Mutterschutzgesetz vom 20.6.2002. Es enthält Beschäftigungsverbote, ein Kündigungsverbot und Regelungen über Leistungen.

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Gedruckt am 20.04.2024 14:24.