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J

Job-Sharing

Job-Sharing bedeutet, dass sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen und Teilzeitarbeit erbringen. Ist einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind die anderen Arbeitnehmer zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Vertretung besteht auch, wenn der Arbeitsvertrag bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist. Einzelheiten regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000.

Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.4.1976 gerelt. Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und enthält Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche und die entsprechenden Pflichten des Arbeitgebers.

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Gedruckt am 19.04.2024 23:09.