Mitglied werden
Anspruch auf alle tarifliche Leistungen
In vielen Fällen gilt in Betrieben oder Unternehmen ein Tarifvertrag, den die Gewerkschaft abgeschlossen hat. Darin werden zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber / Arbeitgeberverband Vereinbarungen über Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, etc. getroffen. Ein solcher Tarifvertrag gilt grundsätzlich nur für Gewerkschaftsmitglieder.
Als Gewerkschaftsmitglied kommen Ihnen die Leistungen aus dem Tarifvertrag unmittelbar zu Gute. Ob Gratifikationen, Mehrarbeitszuschläge oder Urlaubsansprüche, als Mitglied haben Sie einen Rechtsanspruch auf alle tarifvertraglichen Leistungen.
Gedruckt am 19.09.2024 12:46.