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Stellungnahmen

Stellungnahme des Bundesfachverbandes Flughäfen Deutschland der GÖD zum Vorschlag für eine Verordnung

Der Bundesfachverband Flughäfen der GÖD ist grundsätzlich für faire Wettbewerbsstrukturen und Qualitätsverbesserung bei der Leistungserbringung. Prämisse hierfür ist die Schaffung und Wahrung angemessener Rahmenbedingungen für alle Beteiligten, insbesondere der Arbeitnehmer an Flughäfen.

Die EU-Richtlinie 96/67/EG und deren Umsetzung in nationales Recht hat seit Ende der 90er Jahre zu einer grundlegenden Veränderung der Marktsituation der Bodenverkehrsdienste innerhalb der Europäischen Union geführt. Für die Arbeitnehmer hat die Öffnung des Marktes dazu geführt, dass mit dem Auftreten von Billiganbietern die eigenen Arbeitsbedingungen, sowohl auf der Rampe als auch im Innendienst, massiv verschlechtert wurden. Insbesondere die Entwicklung der Realeinkommen in den Bodenabfertigungsdiensten ist in den letzten Jahren deutlich verringert worden. Auch nimmt die Anzahl derer zu, die mit der bezahlten Vergütung sich keinen ausreichenden Lebensunterhalt leisten können. Da Flughäfen in der Regel nicht in Regionen mit niedrigen Lebenshaltungskosten liegen, erschwert die Situation nochmals.

Die nun vorgeschlagene Verordnung würde zu einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbs auf einem faktisch bereits beschränkten Markt führen, der keine Vorteile bringt.

Der freie Markt für BVD-Leistungen ist sehr begrenzt. Ungeachtet der rechtlichen Liberalisierung steht faktisch nur ein geringes Nachfragevolumen dem Wettbewerb offen, d.h. es gibt in der Regel etwa ein bis zwei Großkunden (Airlines) je Flughafen, die den Großteil des Bodenverkehrsdienstmarktes ausmachen – und um die sich im Grunde der Wettbewerb dreht. Das verbleibende kleingestückelte Nachfragevolumen der anderen Luftverkehrsgesellschaften ist zu gering, um weitere konkurrierende Anbieter von BVD-Dienstleistungen zu beschäftigten; sie können daraus keine kritische Masse ableiten, die für einen gesunden Wettbewerb nötig wäre.

Daher dürfte ein freier Markt für BVD-Leistungen, auch bei weiterem Verkehrswachstum, kaum Grundlage für eine wirtschaftliche Etablierung weiterer Anbieter darstellen. Folgen einer weiteren Etablierung von Anbieteren wären aus Sicht des GÖD-Bundesfachverbandes unter anderem:

  • Ein ruinöser Verdrängungswettbewerb mit einer anschließenden Marktbereinigung sowie
  • ein zu erwartende Qualitätsverlust bei den Bodenverkehrsdiensten.

Die Bodenabfertigung an Flughäfen erfordert eine hohe Stabilität in den Prozessabläufen. Nur so kann beispielsweise die sogenannte „Minimum connecting time“ aufrecht erhalten werden. Durch die Zulassung weiterer Dienstleister auf dem Vorfeld würde das funktionierende und effiziente Prozessgefüge gefährdet – und damit auch die Abfertigungsqualität.

Mehr Dienstleister auf dem Vorfeld bedeuten außerdem eine Gefährdung der Sicherheit (Safety). Die Aussagen, dass eine weitere Liberalisierung zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung führen würde, stellt sich aus Sicht des Bundesfachverbandes Flughäfen der GÖD völlig anderes dar.

Weiterhin ist festzustellen, dass bereits Preissenkungen für die betroffenen Dienstleistungen stattgefunden haben, welches dazu geführt hat, dass ausreichende Betriebsergebnisse nicht mehr erzielt werden können. In personalintensiven Bereich wie dem des Bodenverkehrsdienstes führte dies dazu, die sich die soziale Situation der Beschäftigten massiv verschlechtert hat, da Preissenkungen primär über Lohnsenkungen erreicht wurden.

In der Folge werden sind nicht nur negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer zu erwarten, sondern auch für den Staat an sich. Eine Schwächung der Binnennachfrage, daraus resultieren eine Reduzierung von staatlichen Einnahmen, wie z.B. bei der Mehrwert- und der Einkommenssteuer, wären aus Sicht des Bundesfachverbandes Flughäfen der GÖD die Folge. Dies bei gleichzeitigem Anstieg der Ausgaben für staatliche Sozialleistungen, welches eine versteckte Quersubventionierung der konkurrierenden Unternehmen darstellt.

Aufgrund der oben stehenden Ausführungen sind aus Sicht der GÖD, Bundesfachverband Flughäfen, europäische Regelungen zu installieren, die den Schutz der sozialen Rechte der Arbeitnehmer, ein gutes Qualifikations- und Sicherheitsniveau und im Ergebnis einen Qualitätswettbewerb gewährleisten. In Folge würde ein gesunder Wettbewerb auf „Augenhöhe“ entstehen.

Wir fordern daher :

  • Nur solche Unternehmen dürfen Dienste anbieten, die einen Tarifvertrag anwenden.
  • Beim Wechsel von Dienstleistungen müssen die Arbeitsplätze der Beschäftigten zu mindestens gleichen Bedingungen gesichert sein.
  • Qualitativ ausreichend hohe und verpflichtende Standards für die Aus- und Weiter-bildung der Beschäftigten.
  • Keine rechtliche Trennung der Bodenverkehrsdienste von den Flughafengesell-schaften.

Eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie sollte auf keinen Fall zu einer weiteren Verschlechterung der Bedingungen der Arbeitnehmer und der Flughafenbetreiber mit sich bringen. Die Verordnung bringt weiterhin eine Mehrung an Bürokratie mit sich. Dies steht dem Ziel der Entbürokratisierung entgegen.

Die Arbeitnehmer empfinden das Handeln der EU im steigendem Maße als Bedrohung ihrer persönlichen Lebenssituation. Eine Ablehnung der Europäischen Union insgesamt ist die Folge. Dies ist im weiteren Vorgehen der EU zu berücksichtigen. Lösungen am grünen Tisch, welche am Interesse unserer Staatsbürger vorbei gehen, lehnt der Bundesfachverband Flughäfen der GÖD strikt ab.

Bernhard Plath
Vorsitzender
Manfred März 
Stv. Vorsitzender

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