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Stellungnahmen

DGB Opfer seines Monopolanspruches

In seinem Bemühen, den Christlichen Gewerkschaften das Leben so schwer als möglich zu machen, bis hin zu ständigen gerichtlichen Anfeindungen, ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine für die Zeitarbeit tarifschließenden Einzelgewerkschaften (IGM, Ver.di usw.) nun Opfer seines selbstgefälligen Alleinvertretungsanspruchs geworden.

Entgegen bisheriger Praxis, wonach nur Zeitarbeitnehmer auf gleiches Entgelt wie die Stammbelegschaft klagten, die nach Tarifverträgen von Christlichen Gewerkschaften entlohnt wurden, hatte nun im April das Arbeitsgericht Freiburg einen Fall zu entscheiden, wo es wider Erwarten um die Tarifverträge der DGB Gewerkschaften ging.

Und das Arbeitsgericht Freiburg kam zu der bemerkenswerten Entscheidung, dass auch Tarifzuständigkeit und –mächtigkeit, gemäß den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts, von DGB Gewerkschaften geprüft werden muss, bevor abschließend über den Antrag des Klägers (bezahlt zu werden wie ein Stammbelegschaftsmitglied) in Freiburg entschieden werden kann.

Damit fällt den DGB Gewerkschaften die von ihnen mit großem Einsatz gegen die Christlichen Gewerkschaften erreichte Rechtsprechung des 1. Senates des Bundesarbeitsgerichts selbst auf die Füße.

Bleibt abzuwarten, ob zu den bereits offenen Sozialversicherungsbeiträgen noch weitere Millionen kommen die dann aber aus ungültigen Tarifverträgen der DGB Gewerkschaften in der Zeitarbeit verursacht werden.

Unnötig darauf hinzuweisen, dass aus Sicht des Christlichen Gewerkschaftsbundes die damalige Entscheidung des BAG falsch war und für viele ungeklärte Fragen, sowohl bei Arbeitnehmern, Arbeitgebern wie auch bei den Sozialversicherungsträgern, bis heute sorgt.

Sulzbach, den 24.02.2012

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