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ZUR EINIGUNG IN DER ARBEITSGRUPPE DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION ÜBER ECKPUNKTE FÜR EINE ALLGEMEINE LOHNUNTERGRENZE ERKLÄRT DER BUNDESVORSITZENDE DER CDA/CGB-ARBEITSGEMEINSCHAFT UND BREMER CGBLANDESVORSITZENDE PETER RUDOLPH:

„Mit der Einigung in der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind die Chancen für die baldige Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze in Deutschland gestiegen. Die beschlossenen Eckpunkte bedürfen aber nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften und der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft noch wesentlicher Korrekturen und Ergänzungen.

Zu begrüßen ist, dass die Festlegung der Lohnuntergrenze durch eine Kommission der Tarifpartner erfolgen soll und nicht durch die Politik. Dies bedeutet eine Anerkennung der Tarifautonomie und die Absage an einen gesetzlichen Mindestlohn. Aus Sicht der organisierten Arbeitnehmerschaft ist weiterhin als Erfolg zu werten, dass es prinzipiell nur eine allgemeine Lohnuntergrenze geben soll und nicht regional- und branchendifferenzierte Lohnuntergrenzen. Wichtig ist auch, dass die Tarifkommission nicht durch ein Patt gelähmt werden kann, sondern eine Entscheidungsfindung sichergestellt wird. Dem von der Arbeitsgruppe hierzu vorgeschlagenen Losentscheid muß allerdings mit aller Entschiedenheit widersprochen werden. Die Lohnfindung ist keine Tombola. Die Festlegung eines Mindestlohnes soll Arbeitnehmer vor Lohndumping und Ausbeutung schützen und darf nicht vom Losglück abhängiggemacht werden.

Zur Verhinderung von Patt-Situationen bedarf die Tarifkommission nach Auffassung der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft eines neutralen Mitglieds. Sie hat hierfür den früheren Bundesminister Heiner Geißler vorgeschlagen, der bereits bei früheren Gelegenheiten seine Schlichter-Qualitäten unter Beweis gestellt hat.

Die Lohnuntergrenze soll nach dem Willen der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dort gelten, wo kein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Dies ist prinzipiell richtig und trägt der Tarifautonomie Rechnung. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist allerdings nicht zu akzeptieren, dass Arbeitgeber die Lohnuntergrenze dadurch unterlaufen können, in dem sie lediglich Bezug auf einen geltenden Tarifvertrag nehmen, ohne selbst tarifgebunden zu sein. Hier hat die Arbeitsgruppe der Wirtschaft ein Schlupfloch zum Unterlaufen der Lohnuntergrenze gelassen.

Besonders bedenklich und nicht zu akzeptieren ist weiterhin der von der Arbeitsgruppe geplante Eingriff in das Tarifvertragsrecht. Offensichtlich als Entgegenkommen gegenüber dem DGB, der bislang die Einführung einer Lohnuntergrenze ablehnt und an seiner Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn festhält, soll durch eine Vereinfachung und effektivere Gestaltung der Überprüfung der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigung das vom DGB beanspruchte Tarifmonopol zementiert werden.“

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Gedruckt am 19.04.2024 17:21.