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Zeitarbeit: Jede Medaille hat zwei Seiten

CGM nimmt Stellung zur aktuellen Diskussion

Stuttgart, 24.02.2011. Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) spricht sich in der aktuellen Diskussion über die Zeitarbeit für eine sachliche Diskussion aus. "Der Forderung `gleicher Lohn für gleiche Arbeit´ kann man eigentlich erst einmal nicht widersprechen. Sie klingt äußerst einleuchtend und sehr gerecht", so der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen.

Wie bei allen komplexen Themen, lohne sich aber auch in dieser Frage der Blick hinter die Kulissen: 2002 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder die Zeitarbeit populär gemacht, indem sie tarifvertragliche Ausnahmen zuließ. Der DGB befürwortete damals die Zeitarbeit und schloss die ersten Tarifverträge ab. "Wenn heute führende DGBGewerkschafter die Zeitarbeit als `moderne Sklavenarbeit´ bezeichnen, müssen sie sich die Frage gefallen lassen, warum sie sich im Jahr 2002 so vehement für Tarifverträge in der Zeitarbeit ausgesprochen haben", meint Ewen. Hätte sich der DGB nicht so massiv dafür eingesetzt, per Tarifvertrag vom "equal paying" abweichen zu können, gäbe es heute die Diskussion über die Zeitarbeit gar nicht.

Wissen müsse man außerdem, dass bisher über 600.000 Beschäftigte über die Zeitarbeit in den ersten Arbeitsmarkt gefunden haben, viele davon waren gering qualifiziert und/oder Langzeitarbeitslose. Des Weiteren müsse der Betriebsrat ja auch zustimmen, wenn das Unternehmen Zeitarbeiter beschäftigen möchte. "Warum hat etwa die IG Metall mit ihren Betriebsratsmehrheiten denn immer wieder so vielen Zeitarbeitsplätzen in den Betrieben zugestimmt, teilweise auch sehr hohen Quoten, wenn sie die Zeitarbeit grundsätzlich so negativ sieht", fragt sich Ewen.

Die CGM schwenke in der Frage der Zeitarbeit ihr Fähnchen nicht im Winde, sondern halte an ihren Grundsätzen fest. Demnach kann die Zeitarbeit grundsätzlich zur Flexibilität auf dem Arbeitsmarktes beitragen. "Es ist höchst begrüßenswert, dass durch die Zeitarbeit Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gefunden haben, die sonst keine oder geringe Chancen gehabt hätten. Allerdings darf keiner in der Zeitarbeit ausgenutzt werden. Deshalb darf die Quote an Zeitarbeitnehmern in einem Betrieb auch ein gesundes Maß nicht übersteigen", verlangt Ewen. Die CGM fordere zudem schon seit vielen Jahren einen Mindestlohn in der Zeitarbeit. Entsprechende Angebote an den DGB, einen gemeinsamen Mindestlohn in der Branche zu vereinbaren, seien jedoch leider immer ignoriert worden. Deshalb begrüße die CGM auch den Beschluss im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses, einen gesetzlichen Mindestlohn in der Zeitarbeit ab 1. Mai 2011 einzuführen.

Die CGM fordert außerdem "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" nach drei Monaten Einsatzdauer. Wird ein Zeitarbeitnehmer danach in einen Betrieb derselben Branche verliehen, soll sofort das "equal payment" gelten. Damit könne verhindert werden, dass das Verleihunternehmen den Arbeitnehmer grundsätzlich nach drei Monaten wieder in ein anderes Unternehmen verleiht. Darüber hinaus spricht sich die CGM dringend für die Wiedereinführung des sogenannten "Synchronisationsverbotes" aus, also des gesetzlichen Verbotes, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren.

Pressemitteilung vom 24.02.2011 der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), Stuttgart

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