CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Pressemitteilungen

Wird der Führerschein zum Luxusgut?

Nach dem Vorschlag der EU ab dem 19.Januar 2018 auf dem Führerschein den Fahrerkartenchip zu integrieren, entstehen laut einem Bericht der EU Kommission keinerlei Kosten weder für den EU Haushalt noch für die Haushalte der Mitgliedsländer.

Nur die Kosten für die Berufskraftfahrer werden extrem ansteigen, die jetzigen Verwaltungsgebühren für die Verlängerung der Fahrerlaubnis (alle 5 Jahre) betragen 42,60 €.

Neue Kosten entstehen in Höhe von 28,60 € für den Eintrag der 5 Pflicht Weiterbildungsmodule, die alle 5 Jahre wiederholt werden müssen ab 2015 bzw. 2016.

Etwa 30,00 € sollen als Zusatzunkosten entstehen für den Fahrerkartenchip auf dem Führerschein ab 19. Januar 2018. Für die Ersatzausstellung einer neuen Fahrerlaubnis wegen fehlerhaftem Kartenchip fallen dann etwa 75,00 € anstelle der heutigen 37,50 € Verwaltungskosten an.

Für jede Antragstellung und Abholung des Dokuments muss der Fahrer persönlich erscheinen, es sind also 2 Tage Freizeit dafür zu opfern.

Neben den Kosten für die Verwaltung schlagen die Kosten für die Weiterbildung der 5 Module alle 5 Jahre mit 800,00 €, 500,00 € für den Gefahrgutschein sowie 180,00 € für den Staplerschein zu Buche. Bei einem zurzeit angebotenen monatlichen Bruttolohn von ca. 1500,00 € muss ein Fahrer 2 Monate arbeiten und 9 Tage Freizeit opfern, um eine Führerscheinverlängerung zu bekommen.

Während die Arbeitgeber die Förderprogramme De-minimis für die Aus- und Weiterbildung in Anspruch nehmen, bekommen die Fahrer für die Schulungstage keine Arbeitszeit bezahlt und keine Kursgebühren zurückerstattet.

Mit dem Luxusgut eines Führerscheinbesitzes wird der Fahrermangel für die Zukunft nicht geringer, es bedarf eines baldigen Umdenkens und eine spürbare Hilfe für das Fahrpersonal.

 

Willy Schnieders, Bundesvorsitzender der Kraftfahrergewerkschaft (KFG)

Zurück

CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Gedruckt am 13.11.2024 20:30.