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Tariflohn in Sachsens Bewachungsgewerbe ist allgemeinverbindlich

Nach der Einführung des bundesweiten Mindestlohnes im Bewachungsgewerbe sind im Freistaat Sachsen nun auch die höheren Lohngruppen für alle Beschäftigten bindend.

Bereits im Juni 2011 wurde nach zähem Ringen bei Politik, Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes bundesweit der Mindestlohn für die niedrigsten Lohnstufen eingeführt. Seit dem 1. März 2012 gilt im Freistaat Sachsen ein Mindestlohn von 7,00 Euro je Stunde. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung der anderen Lohngruppen wird nun auch die Leistung der Wach- und Sicherheitsmitarbeiter/innen belohnt.

Das sächsische Staatsministerium für Arbeit und Soziales hat den Entgelttarif-vertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die Tariflöhne in der Branche für alle etwa 7200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche. Die Tarifvertragsparteien in Sachsen, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), fordern seit jeher die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) aller Lohngruppen. Damit wird verhindert, dass die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen nicht ausschließlich am Preis gemessen wird, sondern andere Kriterien, wie Zuverlässigkeit und hohe Qualität in den Vordergrund treten. „Durch unterschreiten der Tariflöhne wurde der Wettbewerb der Unternehmen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Das ist ein unhaltbarer Zustand und demotiviert die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, erklärt der Tarifbeauftragte der GÖD, Manfred Loitsch aus Dresden. „Mit der AVE wird jedem in dem Bereich beschäftigten endlich der Tariflohn garantiert, und die sogenannten schwarzen Schafe der Branche werden in ihre Schranken gewiesen“, so Loitsch weiter.

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Gedruckt am 19.04.2024 8:54.