CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Pressemitteilungen

Rechtsanspruch contra Qualitätsanspruch

Essen, 4. September 2012. – Als Familienministerin startete Ursula von der Leyen den massiven Ausbau von Krippenplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Als Ziel wurden 750.000 Krippenplätze ausgegeben, damit etwa 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren außerhalb ihrer Familie betreut werden und die Mütter möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können. Untermauert wurde diese Zielvorgabe mit der Festschreibung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab 2013.

Das Jahr 2013 naht.

Obwohl die Geburtenzahlen weiter sinken, melden Länder und Kommunen, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind nicht erfüllt werden kann:

  • für den Bau und die Ausstattung von Gebäuden für Kinderkrippen fehlt das Geld,
  • für die Betreuung der Kinder fehlen Erzieherinnen und Erzieher.
     

Um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, wird überlegt:

  • bei Neu- und Umbauten die Vorschriften zu lockern,
  • Interessenten für den Erzieherberuf im Schnellverfahren zu schulen,
  • die Gruppengrößen auch in der Krippe auf eine unverantwortliche Zahl zu erhöhen.

Leidtragende sind wieder die Hauptpersonen, die sich nicht wehren können und keine Lobby haben: die Kinder.

So werden die besten Voraussetzungen für eine Gesellschaftgeschaffen, in der immer weniger Kinder bildungsfähig sind, weil es ihnen verwehrt wurde, die dazu notwendige Bindungsfähigkeit zu erwerben.

Zurück

CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Gedruckt am 18.04.2024 23:57.