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Entscheidung zur Tariffähigkeit der medsonet ist nicht rechtskräftig

Hamburg, den 17. Mai 2011. Das Arbeitsgericht Hamburg hat am 17.05.2011 in einem Beschlussverfahren entschieden, dass die medsonet keine tariffähige Gewerkschaft sei. Weiter wurde die Unwirksamkeit des Tarifabschlusses mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) festgestellt. Das Verfahren wurde von einer konkurrierenden Gewerkschaft eingeleitet.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Vorstand der medsonet hält die Entscheidung für falsch und wird nach Erhalt der schriftlichen Begründung Rechtsmittel gegen den Beschluss ein Landesarbeitsgericht Hamburg einlegen.

In der kurzen mündlichen Beschlussbegründung trug die Kammer vor, auch für eine junge Gewerkschaft seien 7.000 Mitglieder für den Bereich Gesundheitswesen generell zu wenig, um eine Tariffähigkeit zu begründen. Außerdem sei der Tarifvertrag mit dem BDPK nicht gültig, da zum Zeitpunkt des Abschlusses kein Tarifstatut bestanden hätte.

Die medsonet ist eine junge Gewerkschaft, die seit Gründung im Frühjahr 2008 erfolgreiche Tarifarbeit nach anerkannten Grundsätzen leistet und eine beachtliche Mitgliederzahl gewinnen konnte. Nach den von dem Arbeitsgericht Hamburg bestimmten Maßstäben ist die Gründung einer neuen Gewerkschaft faktisch unmöglich. Die medsonet sieht dadurch ihr Grundrecht auf freie Koalitionsbildung verletzt.

V.i.S.d.P. Wolfgang Frank

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