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Seit dem 1. Juni 2011 gilt Mindestlohn für Wachleute

Berlin/München: Der von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) seit Jahren geforderte Mindestlohn wird zum 1. Juni 2011 eingeführt. Die GÖD konnte für ihre Mitglieder mehr als nur den Mindestlohn vereinbaren.

Den Grundstein für die längst überfällige Einführung eines Mindestlohnes für das Wach- und Sicherheitsgewerbe hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) in gemeinsamer Anstrengung mit dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. (BDWS) gelegt, in dem sie die Aufnahme der Sicherheitsbranche in das Entsendegesetz erreicht hat. Nach langen, für GÖD und Beschäftigte unverständlichen, partei- und verbandspolitischen Auseinandersetzungen hat die Bundesregierung die Rechtsverordnung zur Regelung des Mindestlohnes für die rund 170.000 Beschäftigten des Wach und Sicherheitsgewerbes schließlich doch noch in Kraft gesetzt.

Beide Tarifparteien waren sich einig, dass der Mindestlohn für die Branche unabdingbar ist und man auch zum Erhalt der Arbeitsplätze zu einem für alle tragbaren Resultat kommen muss. Allerdings gab es seitens des BDWS Befürchtungen, dass durch Steigerungsraten von über 30 Prozent in einigen Bereichen erhebliche Umsetzungsprobleme bei den kleineren Mitgliedsunternehmen auftreten würden. Deshalb gestalteten sich die Verhandlungen trotz beiderseitiger Kompromissbereitschaft schwierig.

Im Ergebnis erhalten ab 1. Juni 2011 alle Beschäftigten der Branche den Mindestlohn. Das gilt auch für Wachleute, die aus dem Ausland in der Bundesrepublik eingesetzt werden. Die Verordnung zum Mindestlohn sieht eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Löhne in drei Stufen bis zum 1. Januar 2013 vor. Dabei wird es regionale Staffelungen zwischen 6,53 € und 7,95 € geben. Die höchsten Mindestlohnsätze gelten in Bayern mit 8,14 € und Baden-Württemberg mit 8,60 €. Diese Sätze dürfen künftig nicht mehr unterschritten werden. In weiteren zwei Stufen, jeweils zum 1.3.2012 und zum 1.1.2013, steigen die Löhne ebenfalls regional gestaffelt auf 7,50 € bis 8,90 € und gelten bis zum 31. Dezember 2013.

Darüber hinaus konnte die GÖD mit einigen BDWS Landesgruppen Tarifverträge abschließen, die über den Mindestlohn hinausgehen. So einigte sich die GÖD mit der BDWS Landesgruppe Sachsen auf Erhöhungen der Entgelte ab dem 1. Juni 2011 in für die Beschäftigten im Interventions- /Revierdienst von 5,67 € auf 6,63 €, was einer Erhöhung von rund 17% entspricht. In der zweiten Stufe, ab 1. März 2012 erhalten sie  7,10 € (rd. 7%) und ab 1. Januar 2013 gibt es 7,60 €, und damit nochmals etwa 7% mehr. Ähnlich verhält es sich in Thüringen. Hier steigt der Stundenlohn in der ersten Stufe um etwa 27% und in den folgenden um weitere 7,1%. Aber auch in den anderen Bundesländern kommt es zu nicht unbedeutenden Anpassungen.

Zusätzlich hat die GÖD in den Verhandlungen erreichen können, dass die bisher bestehenden Unterschiede der Entgeltsätze aufgrund höherer Qualifizierungen bestehen bleiben. Damit hat die GÖD in den überwiegenden Tätigkeitsfeldern Stundenlöhne über dem Satz des Mindestlohnes durchgesetzt.  Dies stellt sicher, dass sich Qualifizierung und Leistung im Wach- und Sicherheitsgewerbe trotz Einführung von Mindestlöhnen weiterhin lohnen und entsprechende Anreize bestehen, sich fort- und weiterzubilden. Einzelheiten zu den regionalen Tarifabschlüssen können in den GÖD Geschäftsstellen abgerufen werden.

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Gedruckt am 24.04.2024 23:35.