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Tariffähigkeit – Keine Chance für junge Gewerkschaften

Hamm, 23.09.2011. Trotz anerkannten 1.653 Mitgliedern entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) am heutigen Tage, dass die GKH künftig keine Tarifverträge mehr abschließen darf.

Nach der mündlichen Ausführung der Kammer fehle es der GKH an ausreichender Organisationsstruktur sowie ausreichender sozialer Mächtigkeit für einen bundesweiten Zuständigkeitsbereich. Das LAG Hamm hielt sich in seiner mündlichen Begründung an die engen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05.10.2010. Nach den Kriterien des BAG können somit junge Gewerkschaften vor Gericht keinen Bestand haben. Dadurch wird der Monopolanspruch der DGB-Gewerkschaften zementiert.

„Wir müssen jetzt die schriftliche Begründung des LAG Hamm abwarten, um unsere GKH gemäß der gerichtlichen Vorgaben neu auszurichten“, so Günter Höhn, Bundesvorsitzender der GKH. „Wir werden unsere Tarifführerschaft nicht kampflos aufgeben“, betont Björn Zirzlaff, der GKH-Bundesgeschäftsführer.

Pressemitteilung GKH

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