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medsonet. - Tarifverträge weiter wirksam!

Hamburg, 21.03.2012 – Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat am heutigen Tage den erstinstanzlichen Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg insoweit bestätigt, als es die nicht ausreichende Tariffähigkeit der medsonet. die Gesundheitsgewerkschaft festgestellt hat. Das Verfahren wurde auf Antrag der ver.di eingeleitet. Einen entsprechenden Antrag eines Betriebsrats der Asklepios Gruppe hat das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.

Das Gericht hat seine Entscheidung maßgeblich auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010 gestützt, in dem dieses für die Tariffähigkeit einer jungen Gewerkschaft besonders hohe Anforderungen verlangt. Nach den mündlichen Ausführungen der Kammer würden diese von medsonet. im Hinblick auf Organisation und soziale Mächtigkeit noch nicht erfüllt.

Die von medsonet. abgeschlossenen Tarifverträge behalten dennoch ihre Gültigkeit. Den Antrag von ver.di, die Nichtigkeit der medsonet.-Tarifverträge festzustellen, hat das Gericht als unzulässig verworfen. Ebenso wurde der Antrag, für die Vergangenheit fehlende Tariffähigkeit festzustellen, zurückgewiesen.

„Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen. Wir müssen jetzt erst die schriftlichen Entscheidungsgründe abwarten, bevor wir weitere rechtliche Schritte gegen die Entscheidung prüfen können“, so der Bundesvorsitzende Wolfgang Frank nach Verkündung des Entscheidungstenors. „Jedenfalls werden wir unsere Tarifführerschaft nicht kampflos aufgeben. Eine Aufgabe wird darin bestehen, unsere Gewerkschaft entsprechend den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts neu auszurichten.“, so Wolfgang Frank weiter.

V.i.S.d.P. Wolfgang Frank

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