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Kommission "Anforderungen aus dem 2. Bayerischen Sozialbericht"

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) Landesverband Bayern sieht vielfältige und weitergehende Ansätze für ein Soziales Bayern in der Zukunft erarbeitet.

 

Die Anfang 2010 einberufene sog. Sozialkommission unter dem Vorsitz von Fritz Schösser war mit hochrangigen Experten aus allen gesellschaftlichen Gruppen besetzt. Darunter für den CGB-Bayern Ralf Holten.

Vor dem Hintergrund des Zweiten Sozialberichtes haben drei Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen für ein soziales Bayern und für gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern entwickelt und den Abschlussbericht heute im Beisein von Sozialministerin Christine Haderthauer an Ministerpräsident Horst Seehofer übergeben

Als Mitglied der Bayerischen Sozialkommission begrüßen wir daher den Konsens der Kommission und die sehr gute Zusammenarbeit im Sinne einer Fortschreibung der Sozialberichte im Allgemeinen und des seit längerem schlummernden Beschäftigungspaktes im Besonderen. In den Bereichen „regionale Arbeitsmärkte und Wirtschaftsstrukturpolitik“ sowie „Teilhabechancen am Bildungssystem“ sind umfangreiche Handlungsempfehlungen ableitbar. Die Empfehlungen der Sozialkommission, die Potenziale der Regionen auszubauen und zu nützen, auf einen Widerspruch zum Zukunftsrat zu reduzieren würde der Gesamtarbeit der vergangenen anderthalb Jahre nicht gerecht. Es sind aus der Sicht des Christlichen Gewerkschaftsbundes, Landesverband Bayern zur Wahrung einer ausgewogenen Darstellung der einzelnen Themenfelder Vertiefungen nötig und ein Minderheitenvotum abgegeben, das wie folgt formuliert ist:

Mindestlöhne 
Der CGB-Bayern ist gegen jede Form gesetzlicher Mindestlöhne und gegen staatliche Eingriffe per Tarifzensur. Jeder staatliche Eingriff in die Lohngestaltung beeinträchtigt die Tarifautonomie, weshalb branchenbezogene Lösungen als Ausfluss der Tarifpartnerschaft zu favorisieren sind. Außerdem würde die Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns in Abhängigkeit zu politikgetriebenen Debatten führen, was sich bereits beim Eingriff in die Festsetzung der Beträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen zeigt.

Brücke in die Rente
Mit den tarifpolitischen Instrumenten der „Brücke in die Rente“ über Langzeitkonten bzw. Lebensarbeitszeitkonten hat der CGB-Bayern bereits Ansätze für eine verbesserte Arbeitsmarktsituation und armutsfesterer Beschäftigung für Ältere vorgeschlagen und in einzelnen Bereichen als Expertise erbracht.

Geringfügige und andere atypisch Beschäftigte und betriebliche Altersvorsorge
Anders als die Mehrheitsmeinung darstellt haben wir tarifpolitische Instrumente, die auch geringfügig Hauptbeschäftigten die Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge abgesichert zu sein, erlaubt eigenständige Sicherungsansprüche zu erwerben. Es seien hier Mindesteinzahlungen in Unterstützungskassen wie z.B. die Hamburger Pensionskasse erwähnt.

Betriebliche Altersvorsorge
Zur Rolle der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sehen wir mit der Mehrheitsmeinung keine Ersetzungsfunktion der Versorgungsfunktion der gesetzlichen Sozialen Sicherung. Allerdings sollte der ergänzende Charakter gestärkt werden, wobei wir darauf hinweisen, dass tarifvertragliche Ansätze bereits jetzt weiter gehen als die angesprochenen Initiativen des Altersvermögensgesetzes und des Alterseinkünftegesetzes. Hier stellen wir uns eine deutlich bessere Förderung vor. Weshalb wir weitere Anstrengungen auch in den späteren Kompensationen von früheren Versäumnissen in der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand nicht außer Acht gesehen lassen wollen.

Das Vorstandsmitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Bayern Ralf Holten betont, dass wir hoffen, sich des breiten Instrumentenkastens nicht nur in der Arbeits- und Sozialpolitik anzunehmen. So dass man in Zukunft sagen können wird, diese negativen Entwicklungen haben wir vermieden, diese Chancen sind ergriffen worden und dadurch haben wir in zukünftigen Sozialberichten und damit für die Menschen in Bayern in der Realität manches Kapitel erspart.

Der Abschlussbericht ist im Internet abrufbar unterwww.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht

München, 1. Juli 2011

 

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