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Der LKW-Fahrer als Arbeitsplatzvernichter?

Zweckentfremdung von Berufskraftfahrern bei Be- und Entladung der LKW’ s, Kapitän der Landstraße, Sklaven der Landstraße oder gar Arbeitsplatzvernichter?

Als langjähriger Berufskraftfahrer sehe ich den Beruf des Kraftfahrers immer mehr als „Sklave der Landstraße“ an. Bedingt durch den harten Wettbewerb und immer größer werdenden Kostendruck, ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass die Anforderungen an den Fahrer zunehmend steigen. Der Fahrer muss neben dem eigentlichen Fahrdienst auch zahlreiche Nebentätigkeiten, wie Zollabwicklungen, Kundenkontakte oder Fahrzeugpflege und vielfach sogar das Be- und Entladen bewältigen. Obwohl es nach den Bestimmungen der Sozialvorschriften verboten ist, werden besonders bei den großen Handelsketten (Aldi, Bünting, Edeka, Lidl, Metro, Kaufland, Real und viele andere) die betriebsfremden LKW – Fahrer zur Be- und Entladearbeit herangezogen. Nur, was geschieht, wenn dem Berufskraftfahrer hierbei ein Arbeitsunfall passiert?!! Es gibt keine Berufsgenossenschaft, die für diesen Unfall eintreten muss!

Die Arbeitgeber aus dem Transport – und Speditionsgewerbe können auf keinen Auftrag verzichten und werden trotz der Fürsorgepflicht nicht Partei für den Fahrer ergreifen und ihn vor der gesetzwidrigen Ausnutzung durch den Kunden schützen. Der Fahrer selbst kann sich nicht wirksam wehren, da er gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit auf den Arbeitsplatz angewiesen ist und ansonsten Gefahr läuft, bei einer Verweigerung der Entladung arbeitslos auf der Straße zu stehen. Dass ein Fahrzeuglenker nach der Verordnung EWG Nr.3820/85 die Lenk- und Ruhrzeiten einhalten muss, interessiert anscheinend weder die Auftraggeber im Transportgewerbe noch die zuständigen Kontrollorgane. Bis jetzt hoffen die Berufskraftfahrer vergeblich auf die Hilfe des Gesetzgebers und seinen Behörden und ich wage zu behaupten, dass die zuständigen Behörden und besonders die Politiker, die für diesen Bereich zuständig sind, davon Wissen und nichts unternehmen! Aber auch rein gar nichts! Mir stellt sich nun die Frage: „Was mögen hier wohl die Gründe sein?!“

Polizei, das Bundesamt für den Güterverkehr (BAG), Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren im Allgemeinen die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen für das Fahrpersonal sehr streng, machen aber keine Anstalten, den beruflich tätigen LKW – Fahrer vor Fremdbestimmung, wie dieses bei den großen Konzernen üblich ist, zu schützen oder gar gegen diese vorzugehen.

Bei einer Straßenkontrolle wird der Fahrzeuglenker für Verstöße gegen die Lenk – und Ruhezeiten unnachsichtig zur Verantwortung gezogen, obwohl er eigentlich die wenigste Schuld auf sich geladen hat. Die großen Handelsunternehmen verdienen Milliarden an Gewinnen auf dem Rücken der LKW – Fahrer. Wenn diese Firmen eigenes Be – und Endladepersonal einstellen würden, was zwingend erforderlich wäre, würden nicht nur mehrere Tausende Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, es könnten auch jede Menge Steuern und Abgaben in die Bundes – und Landeshaushalte, sowie in die leeren Kassen der Sozialversicherungen fließen! So wird der Berufszweig des Kraftfahrers, ohne eigenes Zutun sogar zum Arbeitsplatzvernichter. Mir unverständlich, wo doch auf politischer Ebene ein großes Interesse an Dauerarbeitsplätzen da sein müsste. Hier liegt meines Erachtens ein großes Potenzial, was aus nicht nachvollziehbaren Gründen für uns Berufskraftfahrer, aber sicher auch für den arbeitssuchenden Bürger nicht genutzt wird.

Für die Unterstützung und Hilfe danke ich die KRAFTFAHRERGEWERKSCHAFT (KFG) im CGB im Namen aller LKW – Fahrer.

Willy Schnieders, Bundesvorsitzender der Kraftfahrergewerkschaft (KFG)

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Gedruckt am 19.04.2024 3:28.