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CGB-Spitze führt Gedankenaustausch mit Karl Schiewerling, MdB

15.10.2010/Berlin Der CGB-Bundesvorsitzende Matthäus Strebl, Generalsekretär Gunter Smits und Anne Kiesow, Fachreferentin für Grundsatzfragen haben den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, MdB, getroffen. Der Gedankenaustausch diente der Abstimmung verschiedener arbeitsmarktpolitischer Themen, die von der Bundesregierung für die zweite Jahreshälfte 2010 auf die Tagesordnung gesetzt worden sind.

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Gunter Smits unterrichtete über den Stand zur Einführung eines Mindestlohnes in der Zeitarbeit. Mit den Arbeitgeberverbänden Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD) konnte ein Mindestlohntarifvertrag ausgehandelt werden, der die gleichen Stundenlohne von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten vorsieht, wie die Tarifverträge, die der DGB im Frühsommer 2010 unterzeichnet hat. Damit haben die Tarifvertragsparteien der Bundesregierung das Zeichen gegeben, nun das Arbeitnehmerentsendegesetz anzupassen und eine Rechtsverordnung für die Zeitarbeit noch vor dem Mai 2011 zu erlassen.

Der CGB begrüßt die Vorgaben, die der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorsieht. Mit diesem Gesetzesentwurf soll ein missbräuchlicher Einsatz von Zeitarbeit unterbunden werden. Der Gesetzgeber folgt damit dem Willen der Tarifgemeinschaft im CGB, die mit ihren Flächentarifverträgen schon im Frühjahr 2010 Missbrauch ausgeschlossen hatte. Auch die verbesserten Regelungen zum Zugang von Einrichtungen bei Entleiherbetrieben für die Zeitarbeitnehmer werden vom CGB begrüßt.

Auch zur Tarifeinheit im Betrieb wurden die Positionen ausgetauscht. Von Seiten des CGB wurde erneut dargestellt, dass eine verhandelte Tarifeinheit im Betrieb tarifpolitisches Ziel sein soll. Sie hat eine befriedende Funktion. Es ist aus Sicht des CGB aber nicht hinnehmbar, dass mit Hilfe des Gesetzgebers Gewerkschaften der Abschluss von Tarifverträgen erschwert wird, nur weil sie bestimmte Beschäftigtengruppen in den Betrieben repräsentieren, die in der Minderheit sind. Schiewerling stellte klar, dass jede mögliche Gesetzesänderung das hohe Gut der Tarifautonomie nicht unverhältnismäßig einschränken darf. Spruchreife Regelungen liegen aber noch nicht vor.


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