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CGB für gesetzliche Lohnuntergrenze

Berlin: Der Bundesvorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB), Matthäus Strebl, fordert die Einführung einer branchenbezogenen gesetzlichen Lohnuntergrenze.

Arbeit muss sich lohnen! Arbeitnehmer, die in Vollzeit beschäftigt sind,  müssen von ihren Einkommen in unserer Gesellschaft leben können. Das ist ein Grundsatz der in der Debatte um Globalisierung, Wirtschaftswachstum und Konkurrenzfähigkeit viel zu lange vernachlässigt wurde. Annährend alle europäischen Länder haben dies erkannt und mit Lohnuntergrenzen bereits gute Erfahrungen gesammelt. Es ist Zeit, dass auch Deutschland sich diesem Vorbild anschließt.

Matthäus Strebl erklärte hierzu: „Uns ist nicht egal, dass eine Million Menschen in Deutschland weniger als fünf Euro pro Stunde verdienen. Damit kann man weder eine Familie ernähren noch ausreichend Rentenansprüche erwerben“.

Der Bundesvorsitzende des CGB fordert daher wie CDA, CSA und zahlreiche gesellschaftliche Kräfte, dass:

  • die Menschen von ihrem eigenen Lohn leben können,
  • der Zeitarbeit-Mindestlohn bei einer branchenbezogenen gesetzlichen Lohnuntergrenze zugrunde gelegt wird und diese von den Sozialpartnern ausgehandelt wird,
  • die Tarifverträge und deren Allgemeinverbindlichkeit Vorrang haben.

„Diese Lohnuntergrenze muss verbindlich sein und es muss zwingend sicher gestellt sein, dass diese nicht durch Schlupflöcher jedweder Art unterlaufen werden kann“, unterstreicht Strebl.

Der CGB steht damit hinter dem Weg, eine branchenbezogene gesetzliche Lohnuntergrenze zu schaffen, die greift, wenn Tarifverträge nicht herangezogen werden können.

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Gedruckt am 29.03.2024 2:13.