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CGB fordert eine Erhöhung der Pendlerpauschale

Durch die wiederholt massiv angestiegenen Spritpreise wurden autofahrende Berufspendlern mit immer höheren Kosten belastet. Ein Ende dieses Preisaufschwungs ist nicht in Sicht.

Die vom Staat gewollte Flexibilität der Berufstätigen darf nicht dazu führen, dass die Arbeitseinkommen der Pendler durch immer neue Spritpreisrekorde aufgefressen werden. Die Politik muss daher alles unternehmen, damit für Millionen Menschen berufliche Mobilität bezahlbar bleibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass die Pendlerpauschale erhöht werden muss, wenn die Benzinpreise dauerhaft höher liegen als zum Zeitpunkt der Festlegung der Pauschale. Dies ist der Fall.

Die jetzt schon dauerhaft höheren Benzinpreise machen es notwendig, umgehend eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 0,40 Euro vorzunehmen und sie bei weiter steigenden Preisen zu dynamisieren.

Ein Pendler, der mit einem Mitteklassewagen einen Arbeitsweg von 50 Kilometer zurücklegt, um sein Arbeitseinkommen zu erarbeiten, hat bei den aktuellen Benzinpreisen tatsächliche Kosten von 4.466,00 Euro pro Jahr oder 0,42 Euro je Kilometer.
Steuerlich absetzen kann er aber bisher nur 0,30 Euro je Kilometer, also 3.300,00 Euro. Den Differenzbetrag von 1.166,00 Euro leistet er aus versteuertem Einkommen.

Der Benzinpreis enthält derzeit 72 % an Steuern (Mineralölsteuer und Umsatzsteuer). Der Staat nimmt derzeit 40 Milliarden Mineralölsteuer ein. Jede global begründete Benzinpreiserhöhung führt zu einem höheren Mineralöl- und Umsatzsteueraufkommen. Damit wird der Staat zum Profiteur einer globalen Entwicklung, zu Lasten der Berufspendler.

Er sollte einen Teil seiner Mehreinnahmen durch eine Erhöhung der Pendlerpauschale an die Berufspendler zurückgeben.

 

CGB-Bundesvorstand

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Gedruckt am 25.04.2024 13:02.