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CGB begrüßt Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe und in der Gebäudereiniger Branche, kritisiert aber die verpasste Chance auf bundesweit einheitliche Lohnuntergrenzen.

So wichtig und begrüßenswert die Vereinbarung einer Lohnuntergrenze im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes und im Bereich der Gebäudereinigung auch ist, sie darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schon wieder eine Chance verpasst wurde, die Teilung Deutschlands in zwei Lohn- und Vergütungsgebiete zu überwinden. Selbstverständlich ist die Einrichtung einer Lohnuntergrenze gerade angesichts der Liberalisierung der Arbeitsmärkte ein richtiger Schritt, um jedem Arbeitnehmer ein angemessenes Einkommen zu sichern, dennoch muss die Frage gestellt werden, mit welchem Recht ein angemessenes Mindesteinkommen in den neuen Bundesländern niedriger angesetzt wird, als in den alten Bundesländern.

Mehr als 20 Jahre nach der Verwirklichung der deutschen Einheit ist es mehr als fragwürdig, wenn im Wach- und Sicherheitsgewerbe ein Mindestlohn von 7,50 Euro die Stunde für die neuen Bundesländer vereinbart wird und beispielsweise in Baden-Württemberg ein Mindestlohn von 8,46 Euro gilt, der auf 8,90 Euro steigen soll. Ebenso deutlich unterscheidet sich die Lohnuntergrenze im Bereich der Gebäudereiniger. In den neuen Bundesländern liegt er bei 6,83 Euro, in den alten Bundesländern bei 8,40 Euro. Geradezu erschreckend ist der Lohnunterschied bei den Glas- und Fassadenreinigern. Hier liegt die Lohnuntergrenze bei 8,66 Euro im Osten und bei 11,13 Euro im Westen.

„Wir brauchen zwar den Schutz des Mindesteinkommens durch Lohnuntergrenzen in den für Niedriglohn besonders anfälligen Bereichen, aber wir brauchen keine Weiterführung der Differenzierung der Lohnuntergrenzen durch eine Einteilung in alte und neue Bundesländer.“, so der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Christian Hertzog. „Es ist nach mehr als 20 Jahren an der Zeit, die deutsche Teilung auch bei den Lohnuntergrenzen zu überwinden, wir müssen für Deutschland endlich bundesweit einheitliche Grundarbeitsbedingungen schaffen“, so Hertzog.

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Gedruckt am 29.03.2024 8:56.