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Geplante Änderungen in der Rentenversicherung stark verbesserungswürdig.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hält die aktuellen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Reform der Sozialsysteme, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung für nicht ausgereift und stark verbesserungswürdig.

Zwar begrüßt der CGB ausdrücklich den Vorschlag, mit einer „Kombi-Rente" die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Menschen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, zu verbessern, aber die Aufstockung niedriger Altersrenten langjährig versicherter Menschen auf einen Betrag von 850,00 Euro, finanziert aus Steuermitteln, wird vom CGB in der aktuell diskutierten Form als unzureichend eingestuft.

„Die Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten auch etwa in Verbindung mit einem flexiblen Verhältnis zwischen dem Bezug einer Teilrente und einer Teilzeiterwerbstätigkeit ist im Hinblick auf die längere Lebensarbeitszeit zwingend geboten, um einen gleitenden Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu ermöglichen, wie es auch zu Zeiten der vom Gesetzgeber eingeführten Altersteilzeit angedacht war“, so der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog.

Selbstverständlich sieht auch der CGB im Hinblick auf die drohende Altersarmut die absolute Notwendigkeit niedrige Renten aufzustocken, wobei allerdings 850,00 Euro unter Berücksichtigung der Armutsgrenze viel zu gering sind. „Es ist in Deutschland nicht akzeptabel, dass Menschen, die hier in Deutschland 40 Jahre gearbeitet haben, mit einer Rente abgespeist werden, die unter 1.000,00 Euro liegt“, erklärt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.

Der CGB fordert die Bundesregierung daher auf, dafür zu sorgen, dass Menschen, die ihre 40 Beitragsjahre erfüllt haben auch eine, ihrer Lebensarbeitsleistung angemessene Rentenleistung erhalten.

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Gedruckt am 27.04.2024 3:01.