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Unseriöse Recherchemethoden von Journalisten der Redaktion Frontal 21 des ZDF

Gedächtnisniederschrift

Am 28.02.2011 fand im Sekretariat in Duisburg ein als Interview bezeichnetes Gespräch vor laufender Kamera zwischen Herrn Hans Koberstein, Redakteur der ZDF-Sendung „Frontal 21“ (nachfolgend F 21 genannt) und Detlef Lutz von den Christlichen Gewerkschaften statt. Vorausgegangen war dem eine Anfrage von Herrn Joe Sperling, ebenso Redakteur bei „Frontal 21“ an den CGB Berlin und den BIGD Duisburg am 24. Februar 2011 zur „Mitgliedergewinnung Christlicher Gewerkschaften“ und entsprechender „Zuführung“ durch die Artos-Zeitarbeitsgruppe.

Der entsprechende „Fragenkatalog“ enthielt bereits eine Reihe von Behauptungen, welche von „unfreiwilliger Mitgliedschaft“ bis hin zu „Konten über welche Beiträge zuflossen“ reichte. Ebenso vorausgegangen war ein Telefonat zwischen Detlef Lutz und Joe Sperling am 25. 02.2011, in welchem Lutz seine Bereitschaft zu einem Gespräch erklärte. Herr Sperling bestand auf dem Ort Duisburg, obwohl Lutz ihm erklärte, dass das dortige Sekretariat sich mitten im Umzug befinde.

Zum vereinbarten Zeitpunkt am 28.02.2011, um 16:00 Uhr, erschien Herr Koberstein mit einem Kamerateam am Sekretariat Obere Kaiserswerther Straße 56 in Duisburg. Die Kamera lief bereits, als die drei Personen das Gelände betraten. Die zuständige Geschäftsführerin Heike de Vries forderte das F 21 – Team an der Eingangstüre auf, die Kamera zunächst abzuschalten, bevor sie das Haus betreten. Dies wurde seitens der F 21 – Leute ignoriert. Sie drängten die Kollegin de Vries zur Seite und betraten das Haus und das Büro. Lutz wiederholte die Aufforderung, die Kamera abzuschalten, allerdings wurde diese Aufforderung bereits mit der Kamera aufgenommen. Im Büro angekommen bildeten die drei F 21 – Mitarbeiter einen Halbkreis um Lutz und Herr Koberstein drückte Lutz eine Mitgliederliste von angeblichen Mitgliedern des BIGD in die Hand mit der Aufforderung, dazu etwas zu sagen. Die Frage von Lutz, woher F 21 eine Mitgliederliste der Christlichen Gewerkschaften mit hochsensiblen Daten habe, bleib unbeantwortet. Alsdann begann ein Verhör vor laufender Kamera, in welchem keine „Fragen“ gestellt wurden, sondern in die Form von „Fragen“ gegossene Behauptungen, Unterstellungen und Falschaussagen an Lutz gerichtet wurden.

Diese umfassten im Wesentlichen:

- die Behauptung, die C-Gewerkschaften führten Mitglieder, welche von ihrer Mitgliedschaft nichts wüssten
- diese Mitglieder hätten nie eine Beitrittserklärung unterschrieben
- wie viele unfreiwillige Mitglieder dem BIGD durch Arbeitgeber zugeführt wurden
- wie lange diese als Mitglied geführt wurden
- welche Gegenleistungen die C-Gewerkschaften dafür erbracht hätten
- wer die unfreiwilligen Mitglieder angemeldet habe
- über welche Konten die Beiträge geflossen seien
- in welcher Höhe der BIGD Beiträge erhalten habe
- ob Beiträge zurückerstattet wurden
- wie viele Beiträge zurückerstattet wurden
- die Aufforderung, Herr Koberstein sofort die Aufnahmescheine zu zeigen

Dazu zeigte Herr Koberstein drei Lohnabrechnungen ohne Namen, aus denen angeblich hervor gehen sollte, dass der dortige Gewerkschaftsbeitrag „versteckt“ wurde und forderte Lutz dazu auf, etwas dazu zu sagen. Weiterhin überreichte Herr Koberstein drei Vollmachten von früheren Mitgliedern, welche F 21 berechtigen, die Kopie einer Beitrittserklärung entgegen zu nehmen. Im Verlauf des Gespräches wiederholte Herr Koberstein seine Fragen bis zu 12 mal.

Nachdem Lutz die gestellten Suggestivfragen mehrfach beantwortet hatte, erklärte er (Lutz) insgesamt dreimal das Gespräch für beendet. Die F 21 – Leute ignorierten dies völlig und Herr Koberstein begann wieder vorn vorn. Es war Lutz nicht möglich, den Kreis zu verlassen. Dazu hätte er sich zwangsweise und vor laufender Kamera aus dem Kreis befreien müssen.

Die von Lutz immer wieder gestellte Frage, woher die Liste mit den persönlichen Daten stamme, blieb unbeantwortet. Angeblich enthielt die Liste 1000 Namen und Daten, laut Koberstein und mit 100 Leuten habe man gesprochen. Diese hätten allesamt bestätigt, von einer Mitgliedschaft nichts gewusst zu haben. Auch die Frage von Lutz, wieso man von 1000 Leuten und 100, mit denen man gesprochen habe, ganze drei Vollmachten vorweisen könne, blieb unbeantwortet.

Das Niveau des Gespräches sank in dessen Verlauf beständig. Lutz beantwortete die Fragen alle, allerdings nicht zur Zufriedenheit von Herrn Koberstein.

  • es ist durchaus Praxis in Deutschland, dass Gewerkschaften mit Unternehmen vereinbare dass Beiträge über die Lohnbuchhaltung abgerechnet werden
  • VW, die Deutsche Bahn, BMW und andere Unternehmen regeln dies für die IGM, bzw. für die Transnet
  • die DGB-Gewerkschaften lassen sogar „Bonuszahlungen“ durch Arbeitgeber leisten für ihre Mitglieder
  • es wurden seitens der C-Gewerkschaften stets nur Mitgliedsanträge bearbeitet, die Originalunterschriften trugen
  • jedes Mitglied erhielt einen Ausweis und ein Begrüßungsschreiben,
  • es haben sich einige Mitglieder gemeldet um mitzuteilen, dass sie nicht Mitglied sein wollten, auch dies ist kein unnormaler Vorgang bei geworbenen Mitgliedern
  • bei jedem dieser Mitglieder wurde sofort storniert
  • daraufhin habe der BIGD nach Eingang von Mitgliedsanträgen bei jedem Antragsteller
  • nachgefragt (das Schreiben wurde Herrn Koberstein ausgehändigt)
  • die CGZP habe später auch aus tarifpolitischen Gründen die Zusammenarbeit mit der Artos-Gruppe beendet
  • es hat keine Leistung und keine Gegenleistung gegeben
  • selbstverständlich wurden Beiträge zurückerstattet, wenn ein Mitglied dies gewünscht habe
  • es wurden keine Mitglieder durch Arbeitgeber zugeführt, sondern alle Beitrittserklärungen trugen Originalunterschriften
  • Auskünfte über Konten werden F 21 nicht erteilt

Wie bereits beschrieben, wiederholten sich Fragen und Antworten bis zu 12 mal. Wie bereits beschrieben, wurde die Erklärung von Lutz, man drehe sich im Kreis und das Ganze mache keinen Sinn mehr, das Gespräch sei beendet, völlig ignoriert.

Nach ca. 1 Stunde wurde Herr Koberstein dann leicht genervt begann, von „Betrug“ zu sprechen. Er forderte Lutz wiederholt auf, ihm die Aufnahmescheine der drei Vollmachtgeber auszuhändigen. Nachdem Lutz darauf verwiesen hat, dass wegen des Umzuges, auf den bereits am 25. 02. im Telefonat mit Herrn Sperling hingewiesen wurde, keine Unterlagen zugänglich seien, drohte Herr Koberstein. Er führte aus, dass, wenn er bis zum 07.03. 2011 nicht im Besitz der drei Aufnahmescheine sei, die C-Gewerkschaften in der F 21 Sendung am 08.03.2011 mit dem Betrugsvorwurf belegt würden. Die Gegenfrage, wo er denn den „Betrug“ sehe, blieb unbeantwortet.

Die gesamte „Fragerhetorik“ von Herr Koberstein, die Art und Weise des Vorgehens und die nahezu zwangsweise Führung und Weiterführung des „Interviews“ lassen den Schluss zu, dass die Richtung der Sendung am 08.03.2011 bereits feststeht. Insbesondere aber die Art und Weise des Zutrittes zum Sekretariat war im höchsten Maße problematisch.

Zum Schluss sei bemerkt, dass die Originalaufnahmescheine der drei Vollmachtgeber vorliegen und diese die Originalunterschriften der drei Vollmachtgeber tragen.

01.03.2011
Detlef Lutz

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