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Junge Gewerkschaften müssen eine Chance haben!

Berlin/19.05.11 Das Arbeitsgericht Hamburg hat am Dienstag dieser Woche in einem Beschlussverfahren entschieden, dass unsere Mitgliedsgewerkschaft im CGB medsonet – Die Gesundheitsgewerkschaft nicht tariffähig ist. Das Verfahren wurde eingeleitet auf Antrag der Gewerkschaft verdi und eines Betriebrates der Asklepios Klinikgruppe.

Inhaltlich hat das Gericht das damit begründet, dass die von der medsonet organisierten 7.000 Mitglieder bei 2,2 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen keine ausreichende Mächtigkeit begründen. Im Übrigen sei nicht rechtszeitig ein Tarifstatut erarbeitet worden.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und wird es auch nicht werden. Die Gewerkschaft medsonet wird gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde beim LAG in Hamburg einlegen und hat dabei die volle Unterstützung der Dachorganisation CGB.

"Die von unserer Gewerkschaft medsonet abgeschlossenen Tarifverträge entfalten, entgegen anderweitigen Verlautbarungen, weiterhin Wirksamkeit. Über die Wirksamkeit der von der Gewerkschaft medsonet geschlossenen Tarifverträge wurde noch nicht einmal entschieden. Diese Entscheidung wäre in einem getrennten Verfahren zu treffen", so der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog.

Im Übrigen kann der CGB diese Entscheidung nicht nachvollziehen, denn hier wird jungen, neu gegründeten Gewerkschaften die Chance genommen, sich zu entwickeln. Es werden Kriterien der sozialen Mächtigkeit alteingesessener Gewerkschaften auf junge Gewerkschaften übertragen. Dies macht ein Wachsen durch Regelung der Arbeitsbedingungen für Mitglieder faktisch unmöglich, so die Bundesgeschäftsführerin des CGB Anne Kiesow.

Eine ausführliche Würdigung der Entscheidung wird erst nach der Zusendung der schriftlichen Entscheidungsgründe möglich sein.

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Gedruckt am 30.04.2024 19:45.