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Allgemeinverbindlichkeit für tariflichen Mindestlohn in der Entsorgungsbranche erneut beantragt -

Berlin, 12.07.2011 Die Tarifparteien, der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. für die privaten Arbeitgeber, die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einigten sich unspektakulär auf die Fortsetzung des Mindestlohntarifvertrags in der Entsorgungsbranche. Die Einigung beinhaltet im Wesentlichen eine Erhöhung des Mindestlohns in der Entsorgungsbranche von 8,24 Euro auf 8,33 Euro bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2012. Zugleich beantragten die Tarifparteien erneut gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Der Abschluss enthält kaum neues, lediglich die verbindlich verbriefte Zulassung von Arbeitszeitkonten kann als „Neuerung“ des Tarifwerks ausgemacht werden. Nicht wirklich innovativ, wenn man bedenkt, dass Arbeitszeitkonten seit Jahren als anerkannt probates Mittel zur Kontrolle und Einhaltung des Mindestlohns bei gleichzeitiger Flexibilisierung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten.

Es ist aus Sicht des CGB sehr schade, dass die ursprüngliche Idee der nach Tätigkeiten und Qualifikationen differenzierten Mindestlöhne nicht umgesetzt werden konnte. „Die Umsetzung von Mindestlöhnen und Mindesteinkommen eröffnet viele vernünftige und sachgerechte tarifvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Eine davon ist eine Vergütungsuntergrenze basierend auf der tatsächlichen Tätigkeit in Verbindung mit der Ausbildung und Qualifikation“, erklärt der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Christian Hertzog. „Dies würde vor allem der häufig befürchteten Vergütungsabsenkung ursprünglich höherer Einkommen auf das Mindestniveau entgegenwirken und damit zu mehr Einkommensgerechtigkeit beitragen“, so Hertzog weiter.

„Nach bestimmten Faktoren differenzierte Mindestvergütungen sind die konsequente Weiterentwicklung der aktuellen Diskussion um die Einführung von branchenbezogenen Mindestlöhnen,“ führt Anne Kiesow, Bundesgeschäfts-führerin des CGB weiter aus. „Insofern ist es sehr schade, dass die Chance für den Einstieg hier verpasst wurde.“

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