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Bundesregierung contra Grundgesetz: Angriff auf die Grundrechte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie
Mit dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Tarifeinheit greift die Bundesregierung die in der Verfassung garantierten Grundrechte der Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie an. Träger dieser bürgerlichen Grundrechte sind die Mitglieder der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften. Die Gewerkschaften erfüllen mit ihren Tarifverträgen den grundgesetzlichen Auftrag, für ihre Mitglieder deren Arbeitsbedingungen zu gestalten. Dagegen gerichtete Maßnahmen sind nach Art.9 Abs. 3 des Grundgesetzes rechtsunwirksam.
Nach Auffassung des DHV-Bundesgewerkschaftstages geschieht aber genau das, wenn – aus welchen Gründen auch immer – abgeschlossene Tarifverträge nicht wirksam werden können. Einheitliche Tarifverträge in einem Betrieb sind wünschenswert – die DHV hat sich dazu immer bekannt. Sie aber durch Gesetz regeln zu wollen, zeigt einen leichtfertigen Umgang der Bundesregierung mit der Verfassung.
Nach dieser Maßgabe solidarisierte sich der DHV-Bundesgewerkschaftstag, der während des Streiks der Lokomotivführer von 7.-9.11.2014 in der Nähe Offenburgs stattfand, mit der GDL. Als Reisende waren die Delegierten zwar unmittelbar vom Streik betroffen. Der verständliche Wunsch des Arbeitgebers Bahn nach einem einheitlichen Tarifvertrag darf aber nicht zum Verlust von Grundrechten der betroffenen Arbeitnehmer führen.
Auch die im so genannten „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ enthaltene Änderung des § 97 ArbGerG ruft verfassungsrechtliche Bedenken hervor. Der Anspruch auf rechtliches Gehör in einem dreizügigen Gerichtsverfahren wird außer Kraft gesetzt – ausschließlich zum Nutzen der Großgewerkschaften, die ihre kleinen Konkurrenten mit diesen Mächtigkeitsverfahren vernichten wollen. Diese aus rechtsstaatlichen Gründen höchst fragwürdige Bestimmung müsse zurück genommen werden, fordert der DHV-Bundesgewerkschaftstag.
Gedruckt am 04.12.2024 23:00.