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Mindestlohn: Lohndumping mit der Pressefreiheit
Die Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn sorgen für Enttäuschung bei den Gewerkschaften. So kritisiert auch der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) Ulrich Bösl die aktuell vereinbarte Ausnahme für Zeitungszusteller. „Der Katalog an Ausnahmen der Mindestlohnregelung ist an sich schon sehr problematisch. Dass aber gerade die Zeitungsverlage sich wieder einmal durch massive Lobbyarbeit eine Hintertür sichern, ihre Zusteller schlechter zu behandeln als anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ist enttäuschend.“ so Bösl.
Dass sich aufgrund der häufigen Verflechtung von Zeitungs- und Briefzustellung auch ein Wettbewerbsnachteil für exklusive Briefzustell-Unternehmen im Vergleich zu den Zeitungszustellern ergibt, ist für die CGPT absehbar.
„Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Verlagsbranche mit dem Hinweis auf die Pressefreiheit wirtschaftliche Vorteile verschafft. Die Zusteller, die bei Wind und Wetter zu ungünstigen Zeiten ihre harte Arbeit verrichten, sind nicht weniger Wert, als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wirtschaftliche Strukturunterschiede auf dem Rücken der Belegschaft auszutragen wiederspricht dem politischen Ziel des Mindestlohns.“ so Bösl weiter.
Die CGPT wird sich in der Zustellbranche aufmerksam mit den Wirkungen und Entwicklungen der neuen Mindestlohnregelung auseinandersetzen und die Politik in die Pflicht nehmen, wenn es hier zu Auswüchsen kommt. Abschließend erklärt Ulrich Bösl für die CGPT: „Lohndumping mit dem Schlagwort der Pressefreiheit darf es in Deutschland nicht geben!“
Gedruckt am 04.12.2024 23:26.