CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Pressemitteilungen

CGB kritisiert: Mehrheit der deutschen Betriebe ohne Betriebsrat

Halbzeit bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen: Nur noch bis zum 31.Mai haben die Beschäftigten der etwa 700.000 betriebsratsfähigen Betriebe in Deutschland die Gelegenheit, eine betriebliche Interessensvertretung zu wählen. Der CGB und seine Berufsgewerkschaften fordern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, diese Gelegenheit zu nutzen und ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Betriebe sind keine demokratiefreien Räume!

Betriebsräte haben die Aufgabe und die Möglichkeiten, Arbeitnehmerinteressen im Betrieb angemessen zu Gehör zu bringen und durchzusetzen. Bei wesentlichen Betriebsänderungen sowie in wichtigen sozialen Angelegenheiten wie z.B. dem Arbeitsschutz oder der Gestaltung von Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen haben sie sogar ein echtes Mitbestimmungsrecht, mit dem selbstherrliche Entscheidungen des Arbeitgebers verhindert werden können. Angesichts der vielfältigen Beteiligungsrechte der Betriebsräte ist es für den CGB völlig unverständlich, dass bislang nur in ca.14 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Deutschland ein Betriebsrat besteht. Insbesondere Kleinbetriebe mit unter 50 Beschäftigten tun sich schwer mit der Installation einer betrieblichen Interessenvertretung.

Während von den Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten immerhin mehr als 70 Prozent über einen Betriebsrat verfügen, sind es bei den Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten keine 10 Prozent. Dabei sind gerade in Kleinbetrieben die Arbeitsbedingungen häufig schlechter als in Großbetrieben. CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klagen über zunehmende Arbeitsverdichtung und Streß, unregelmäßige Arbeitszeiten, die Streichung oder Kürzung betrieblicher Sozialleistungen oder die Befristung ihrer Arbeitsverhältnisse, sind aber nicht bereit, selbst etwas für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu unternehmen. Das kann nicht funktionieren. Wer abtaucht und sein Wahlrecht nicht ausübt, hat auch die Folgen zu tragen.

Sozialpartnerschaft, wie sie das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht, setzt das Bestehen einer betrieblichen Interessensvertretung voraus.“ Bei der Errichtung von Betriebsräten dürfen Gewerkschaften unterstützend tätig werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrem Betrieb einen Betriebsrat bilden möchten oder Interesse haben, selbst für ein Betriebsratsmandat zu kandidieren, können sich daher gerne an den CGB oder seine Berufsgewerkschaften wenden.

Zurück

CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Gedruckt am 29.03.2024 5:57.