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Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV

Die Gewerkschaften ver.di, IG Metall und NGG sowie das Land Berlin haben vor dem Arbeitsgericht Hamburg den Antrag auf Feststellung eingereicht, dass die DHV nicht tariffähig sei. Dieser Antrag ist vorläufiger Höhepunkt einer seit Jahren laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung von DGB-Gewerkschaften und dem Land Berlin gegen die DHV. Seit 2007 wurden Tarifzuständigkeitsverfahren gegen die DHV geführt. Anlass war die erfolgreiche Arbeit der DHV in den Bereichen Gesundheitswesen und soziale Dienste, die insbesondere der Gewerkschaft ver.di ein Dorn im Auge war. Nach zwei Tarifzuständigkeitsverfahren, die bis zum Bundesarbeitsgericht gingen, und einer im November 2012 erfolgreich vorgenommenen Satzungsänderung, die Bestand vor dem Bundesarbeitsgericht hatte, sehen die DGB-Gewerkschaften und das Land Berlin anscheinend in einem Tariffähigkeitsverfahren die einzige Möglichkeit, die DHV als Gewerkschaft auszuschalten.

Die 1893 gegründete DHV ist eine der ältesten kaufmännischen Angestelltengewerkschaften der Welt. Seit ihrer Wiedergründung 1950 hat die DHV unzählige Tarifverträgen abgeschlossen und bewiesen, dass sie in der Lage ist, tarifpolitische Akzente zu setzen.

Die DHV führt u.a. seit Jahrzehnten Flächentarifverhandlungen im privaten Versicherungsgewerbe, der Privatbanken und öffentlichen Banken, der Volks- und Raiffeisenbanken und mit den regionalen Tarifpartnern im Groß- und Außenhandel sowie im Einzelhandel.

Die DHV war maßgebend am Zustandekommen des Ersatzkassentarifvertrages Anfang der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts beteiligt und führte die Tarifverhandlungen bis zum Ende der Tarifgemeinschaft der Ersatzkassen im Jahr 2009. Seitdem führt die DHV erfolgreich Haustarifverhandlungen mit der DAK-Gesundheit, der BARMER GEK und der KKH.

Seit 2008 hat die DHV die Tarifführerschaft für rund 160.000 Beschäftigte bei den Volks- und Raiffeisenbanken übernommen und diese mit den Folgeab-schlüssen in 2010 und 2012 weiter gefestigt.

Im Gesundheitswesen führt die DHV in Tarifführerschaft Tarifverhandlungen u.a. mit dem DRK, der AWO und zahlreichen Kliniken. Darüber hinaus führt die DHV erfolgreich viele Haustarifverhandlungen.

Die Arbeit der DHV findet bei den Beschäftigten breite Akzeptanz. So konnte die DHV im Jahr 2013 zum Teil sensationelle Aufsichtsratswahlerfolge erzielen, z.B. bei der Galeria Kaufhof AG mit 67,4 %, bei der HDI Kundenservice AG mit 63,7 % oder bei Hornbach Baumarkt AG mit 62 %. Die DHV ist auch bei einem der weltgrößten Großhandelskonzerne, der Metro AG, im Aufsichtsrat vertreten.

Bei den Personalratswahlen der DAK-Gesundheit und der BARMER GEK im Jahr 2012 konnte die DHV ihre Stellung als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft festigen. In einigen Personalratsgremien bei der DAK-Gesundheit stellt die DHV sogar die Mehrheit der Personalratsmitglieder. Im örtlichen Personalrat der Hauptverwaltung Wuppertal der BARMER GEK erzielt die DHV seit Jahren Per-sonalratswahlergebnisse von über 20 %. Auch bei der KKH ist die DHV im Hauptpersonalrat vertreten.

In den Betriebsräten vieler Unternehmen ist die DHV gut vertreten. Auch bei den Betriebsratswahlen 2014 rechnet die DHV mit guten Ergebnissen.

Das Tariffähigkeitsverfahren von ver.di, IG Metall und NGG sowie des Landes Berlin richtet sich gegen eine etablierte Gewerkschaft, die seit Jahrzehnten unter Beweis stellt, dass sie in der Lage ist, erfolgreich Tarifverhandlungen zu führen und die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.

Die DHV ist zuversichtlich, dass sie dieses Verfahren gewinnen wird – wie be-reits die vielen anderen Tariffähigkeitsverfahren, die DGB-Gewerkschaften seit der Wiedergründung der DHV in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erfolglos angestrengt hatten.

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Gedruckt am 20.04.2024 8:02.