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Zeitarbeit – dringender Handlungsbedarf durch Gesetzgeber

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Zeitarbeit erklärt der Bundesvorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes, Matthäus Strebl, MdB:

„Zu den dringendsten Aufgaben des neugewählten Bundestags gehört es, den Missbrauch der Zeitarbeit endlich einzudämmen. Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das Arbeitgebern selbst bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung einen sanktionsfreien Handlungsspielraum überlässt, muss der Gesetzgeber unverzüglich einschreiten. Nach der Auffassung des Gerichts kommt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Zeitarbeitnehmers nicht nur „vorübergehend“ erfolgt, da das Gesetz „ungenau formuliert sei“ und da Sanktionsreglungen fehlen.

In Anbetracht des gestrigen Urteils muss die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene gesetzliche Festlegung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate unbedingt noch einmal überdacht werden. Diese muss aufgrund des aktuellen anhaltenden und massiven Missbrauchs der Zeitarbeit deutlich verkürzt werden. Der CGB fordert, die Höchstüberlassungsdauer auf 9 Monate zu beschränken und nach Ablauf der Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis zum Entleiherunternehmen zu begründen. Darüber hinaus müssen Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz künftig mit spürbaren Sanktionen belegt werden. Das erfordert auch deutlich schärfere Kontrollen als bisher.

Im Rahmen der anstehenden Gesetzesinitiative muss auch die Gleichstellung von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit Stammarbeitnehmern neu justiert werden. Die im Koalitionsvertrag verabredete Regelung mit einer Gleichstellung erst nach 9 Monaten geht an der Realität vorbei, weil die DGB Tarifgemeinschaft mit ihren Zeitarbeitstarifverträgen etwa 90 Prozent der Zeitarbeitnehmer erfasst und gerade durch diese Tarifbindung equal pay nach 9 Monaten verhindert.“

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Gedruckt am 19.04.2024 12:00.