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Keine gesetzliche Beschneidung der gewerkschaftlichen Freiheit!
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) lehnt eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit in den Betrieben kategorisch ab, weil dadurch die Gewerkschaftsfreiheit und die Demokratie in den Betrieben mit Füßen getreten werden. Es ist eine Unverschämtheit, dass DGB - Gewerkschaften mit der Spitzenorganisation der Arbeitgeberverbände Hand in Hand arbeiten, um durch die Einführung eines Repräsentativitätsprinzips demokratische Freiheiten abzuschaffen.
Aus diesem Grunde fordert der CGB die zukünftige Bundesregierung auf, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifpluralität vom 23. Juni 2010 zu respektieren.
„Jeder Versuch, per Gesetz eine verfassungsrechtlich fragwürdige Regelung zur Tarifeinheit auf den Weg zu bringen, widersprichtdem Demokratieverständnis, das sich über 60 Jahre in Deutschland entwickelt und bewährt hat“, so der Generalsekretär des CGB, Christian Hertzog. „Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantiert die Koalitionsfreiheit. Diese beinhaltet das Recht für jedermann und für alle Berufe, die Arbeitsbedingungen frei von jedem Zwang durch die von ihnen gegründeten Gewerkschaften selbst zu regeln.“
„Der in das Grundgesetz aufgenommene Zusatz „Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ zeigt, welche große Bedeutung die Verfasser des Grundgesetzes dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit beimaßen. Dies kann nicht per Federstrich über Bord geworfen werden!Gegen das im Grundgesetz verbriefte Grundrecht kann es auch keine gesetzliche Grundlage geben, wie dies das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Juni 2010 zutreffender Weise erkannt hat.“ ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.
„Hier werden offensichtlich großzügige Wahlgeschenke der SPD an die Genossinnen und Genossen des DGB verteilt, als Dank für die mehr oder weniger erfolgreiche Unterstützung der SPD vor der Bundestagswahl.“, empört sich der Bundesvorsitzende des CGB und Bundestagsabgeordneter Matthäus Strebl.
Gedruckt am 04.12.2024 23:08.