CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Pressemitteilungen

Augen zu und durch – Inklusion wird gegen jede Vernunft durchgesetzt

Bedenken gegen die Inklusion werden dreist ignoriert!

Essen, 18. Oktober 2013. – Am Mittwoch wurde beschlossen, dass das nordrhein-westfälische Inklusionsgesetz am 1. August 2014 – auch ohne konkrete Qualitätsstandards – in Kraft tritt. Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen ab dem Schuljahr 2014/15 einen Rechtsanspruch auf einen Regelschulplatz haben. Der VkdL hält dieses „Versprechen“ für pädagogisch völlig unverantwortlich und auch für realitätsfern. „Noch nie wurde eine Schulreform so unvorbereitet und mit enormem Druck auf Kosten der Schülerinnen und Schüler durchgeboxt“, sagt die Bundesvorsitzende des VkdL. Trotz zahlreicher und großer Bedenken, die in Anhörungen und Verlautbarungen von Behindertenorganisationen, Lehrerverbänden und Experten geäußert wurden, will die rot-grüne Landesregierung die Inklusion umsetzen, ohne die Qualität der Beschulung sicherzustellen:

Welche Behinderung liegt vor und welchen Grad hat sie?

Hat die Regelschule ausreichendes sonderpädagogisches Personal?

Gibt es räumliche und materielle Bedingungen vor Ort, die auf die Bedürfnisse der behinderten Schüler zugeschnitten sind?

Wäre die Förderschule u.U. besser?

Wie wird das Kollegium der Regelschule für den Inklusionsalltag umgeschult?

Werden die Bedürfnisse der Behinderten genügend berücksichtigt?

Je unterschiedlicher die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Klasse sind, desto kleiner muss die Gruppe sein. Die negative Auswirkung fehlender Qualitätskriterien wird vor allem die schwächsten Glieder treffen: die Schülerinnen und Schüler mit ihren vielfältigen Behinderungen. Wollte man nicht gerade sie unterstützen und fördern? Oder will die Landesregierung nur ihre ideologische Formel „Gemeinsames Lernen“ um jeden Preis umsetzen? Der Preis ist hoch: Förderschulen sind zum Untergang verdammt, Regelschulen werden belastet, Schülerinnen und Schüler bekommen pädagogische Einheitskost – alles ohne Rücksicht auf Verluste!

Zurück

CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Gedruckt am 29.03.2024 6:36.