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CGB: Wahlprogramm von CDU und CSU vage und interpretationsfähig - keine klaren Aussagen zur Problematik prekärer Beschäftigung

Auch norddeutsche Belange sind nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Landesvorstand des Bremer CGB hat sich mit der Entwurfsfassung des „Regierungsprogramms“ von CDU und CSU befaßt, wie sie auch den Bundesvorständen der beiden Unionsparteien zur Beschlußfassung am 23.Juni vorliegt. Er ist dabei zu folgender Bewertung gekommen:

Das Wahlprogramm ist ein Kompromisspapier, das in weiten Teilen so vage und interpretationsfähig ist, dass es den Unionsparteien alle Koalitionsoptionen offen hält. Die Zahl der konkreten Wahlversprechen ist begrenzt und beschränkt sich auf Vorhaben, über die bereits weitgehend Konsens besteht und dir auch vom CGB unterstützt werden. Dies gilt u.a. für die Erweiterung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting, den bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsbetreuung, die Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten durch Gewährung eines zusätzlichen Rentenpunktes für Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige sowie für die geplante Festlegung von Mindestlöhnen durch eine Kommission der Tarifpartner.

Der CGB begrüßt ausdrücklich die Absage der Unionsparteien an einen gesetzlichen Mindestlohn, wie ihn SPD und Linkspartei fordern. Er bedauert allerdings, dass die Formulierung im Wahlprogramm hinter den Beschlüssen
des CDU-Bundesparteitags und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Lohnuntergrenze zurückbleibt. Während sich beide Gremien noch klar und eindeutig für die Festlegung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze ausgesprochen haben, wie sie auch von den christlichen Gewerkschaften und der CDA befürwortet wird, ist im Wahlprogramm von der Festlegung eines Mindestlohns die Rede, die „unterschiedlichen Situationen in den Regionen und Branchen“ Rechnung tragen kann.

Als positiv erachtet der CGB die Festlegung von CDU und CSU auf den Grundsatz “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ für Zeitarbeitarbeitnehmer. Er hat jedoch kein Verständnis dafür, wenn im Wahlprogramm gleichzeitig die Problematik geringfügiger Beschäftigung außer acht gelassen und lediglich vor Mißbrauch dieser Beschäftigungsverhältnisse gewarnt wird. Eine eindeutige Absage erteilt der CGB der Absicht der Unionsparteien, dem von der Rechtsprechung aufgegebenen Grundsatz der Tarifeinheit im Wege der Gesetzgebung wieder Geltung verschaffen zu wollen und damit in die Tarifautonomie einzugreifen.

Zu wenig Berücksichtigung finden im Wahlprogramm von CDU und CSU nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften norddeutsche Anliegen. Dies gilt u.a. für die Verbesserung der Hinterlandanbindung der Häfen, zu der keine konkreten Festlegungen getroffen werden, wie auch für die Zukunft der Offshore-Windenergie. Während der Bau moderner Kohle- und Gaskraftwerke beschleunigt werden soll – unbeschadet der Tatsache, dass z.B. der norwegische Statkraft-Konzern Mitte des Monats sein ein nagelneues, 350 Millionen Euro teures Gaskraftwerk in Hürth zwar Besitz, aber aus ökonomischen Gründen nicht in Betrieb genommen hat – findet sich zur Offshore-Windenergie lediglich der Hinweis auf die Notwendigkeit von Planungssicherheit. Es steht damit zu befürchten, dass viele der geplanten Offshore-Windparks auf absehbare Zeit nicht realisiert werden, so dass bei den betroffenen Unternehmen nicht nur die erhofften Neueinstellungen entfallen, sondern in erheblichem Umfang auch Personal abgebaut werden muß.

Auch das Problem der Alterssicherung findet nach Auffassung des CGB im Wahlprogramm der Unionsparteien nur unzureichend Berücksichtigung. Während die vorgesehene „spürbare Erhöhung“ der EU-Renten“ zu begrüßen ist, werden von der Lebensleistunsrente für langjährige Versicherte nur wenige Rentnerinnen und Rentner profitieren, da sie eine private Altersvorsorge voraussetzt, die gerade Kleinrentner häufig nicht nachweisen können.

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Gedruckt am 28.03.2024 10:25.