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Der 3. März ist der "Tag des freien Sonntags" - Bremer CGB fordert Begrenzung der Sonntagsarbeit

Der kommende Sonntag ist „Tag des freien Sonntag“. Er soll an die Bedeutung des Sonntags als «Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung» erinnern, wie er im Artikel 140 des Grundgesetzes verankert ist. Der 3. März ist kein willkürliches Datum, sondern nimmt Bezug auf den 3. März 321 als Kaiser Konstantin den Sonntag im Römischen Reich zum Ruhetag bestimmte.

Der Aktionstag ist sinnvoll und notwendig, weil der arbeitsfreie Sonntag von der Wirtschaft zunehmend infrage gestellt wird. Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland müssen Sonntags- oder Wochenendarbeit leisten. Waren es 2001 noch 20,6 Prozent der Beschäftigten, die ständig oder regelmäßig an Wochenenden arbeiten mußten, lag der Anteil 2011 bereits bei 25,3 Prozent.

Trotz der grundgesetzlich geschützen Sonntagsruhe ist Sonntagsarbeit längst nicht mehr auf Versorgungsbereiche beschränkt, in denen ein Rund-um-die Uhr-Betrieb unumgänglich ist, wie Krankenhäuser, Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe. Auch Produktionsbetriebe oder der Einzelhandel erwarten von ihren Beschäftigten zunehmend Bereitschaft zur Sonntagsarbeit.

Peter Rudolph, Landesvorsitzender der christlichen Gewerkschaften in Bremen und Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „ Wenn bereits 14,5 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland regelmäßig Sonntagsarbeit leisten müssen, so ist dies bedenklich und für Christlich-Soziale nicht akzeptabel. Der Sonntag muß soweit als möglich ein arbeitsfreier Tag bleiben. Daher setzen wir uns für die Verankerung des Sonntags als regelmäßigen wöchentlichen Ruhetag in der EU-Arbeitszeitrichtlinie ein. Sonntagsarbeit hat für uns nur dort ihre Berechtigung, wo sie aus Gründen der Daseinsvorsorge unverzichtbar ist. Der Anspruch der Bürger auf Sonntagsruhe und gemeinsame Freizeit sowie die Belange der Beschäftigten haben für uns Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen.“

Für den CGB ist unverständlich, wie bereitwillig die Politik den Wünschen der Wirtschaft nach Duldung von Sonntagsarbeit durch Gewährung von Ausnahmeregelungen Rechnung trägt. Er hatte sich erst kürzlich gegen die vom Bremer Senat vorgesehene Vielzahl von Ausnahmeregelungen vom Sonntags-Verkaufsverbot ausgesprochen und Bürgermeister Jens Börnsen kritisiert, der es als Kirchensenator nicht für notwendig erachtete, sich für eine Begrenzung der Sonntagsöffnungen und damit für die Begrenzung von Sonntagsarbeit einzusetzen.

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Gedruckt am 24.04.2024 4:25.