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Zum Artikel „Mieses Geschäft mit Werkverträgen“, veröffentlicht am 26.02.2013 auf Spiegel Online, stellt DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. fest:

In nicht korrekt recherchierter Weise nähern sich zwei Journalisten des Spiegels dem Thema Werkvertrag auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Der Missbrauch von Werkverträgen wird von der DHV abgelehnt.

Im deutschen Handel finden seit Jahren Veränderungsprozesse in den Belegschaften statt. Wie in zahlreichen anderen Branchen auch, wurden viele Aufgaben ausgelagert und an Fremdunternehmen vergeben. Aus diesen Veränderungsprozessen heraus sind neue Branchen entstanden, in diesem Fall die Branche der Instore-Logistik, die sich als Arbeitgeber in dem Arbeitgeberverband ILS zusammengeschlossen haben.

Die DHV - Die Berufsgewerkschaft vertritt Mitglieder in Unternehmen dieses Arbeitgeberverbandes. Konsequenterweise kam es im Jahre 2006 zu Tarifverhandlungen und einem Abschlussfür die Beschäftigten dieser Branche. Zu deren größten Problemen gehört die Umwandlung regulärer Beschäftigungsverhältnisse in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Hier sind die Arbeitgeber dazu übergegangen, Netto-lohnvereinbarungen für diese Beschäftigten umzusetzen. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die DHV im Jahre 2011 den tarifpolitischen Grundsatzbeschluss gefasst, keine Nettolohnvereinbarungen für geringfügig Beschäftigte mehr zu schließen und setzt dies in ihren Tarifverträgen konsequent um.

Nach zähen Tarifverhandlungen mit dem ILS, die sich über Monate hinzogen, konnte schließlich im März 2011 ein neuer Entgelttarifvertrag durchgesetzt werden, der auch keine Nettolohnvereinbarungen mehr enthält. Er bedeutete für die untersten Entgeltgruppen Entgeltsteigerungen von ca. 20 Prozent, auch wenn damit ein unterster Lohn von 6,50 Euro in der Stunde festgeschrieben wurde. Heute liegt der niedrigste Stundenlohn bei 6,63 Euro. Der Entgelttarifvertrag läuft noch bis zum 30. Juni 2013. Über einen möglichen Neuabschluss kann zum heutigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden.

Auch die Ausführungen zur Zeitarbeit sind nicht richtig. In der letzten Gehaltsrunde der Zeitarbeit ist die DGB Tarifgemeinschaft im Februar 2010 mit einem Lohnabschluss für die Zeitarbeit in die Öffentlichkeit gegangen. Dieser vermeintliche Lohnabschluss lag bis zu einem Euro im Stundenlohn unter dem Verhandlungsstand, den wir für die Zeitarbeit zum selben Zeitpunkt erreicht hatten. Der DGB musste sein Verhandlungsergebnis deshalb widerrufen. Auch gelang es den DGB Gewerkschaften bis heute nicht, flächendeckend Branchenzuschläge für Dienstleistungsbranchen zu vereinbaren.

DHV – Die Berufsgewerkschaft ist eine gerichtlich anerkannte Gewerkschaft. Zuletzt hat das Landesar-beitsgericht Hamburg am 18. Februar 1997 rechtskräftig festgestellt, dass die DHV eine tariffähige Gewerkschaft ist (LArbG Hamburg,Az.: 2 Ta BV 9/95).

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