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DHV sieht in Änderungen zu Minijobs mehr Gefahren denn Chancen Gut gemeint ist nicht immer gut

Der Deutsche Bundestag hat jüngst einen Gesetzesentwurf beraten, mit dem zum 01. Januar 2013 Änderungen zu den Minijobs in Kraft treten sollen. Gegenstand ist die Erhöhung der Untergrenze der Minijobs von 400.- Euro auf 450.- Euro im Monat und eine Anpassung in der Gleitzone auf bis zu 850.- Euro im Monat. Zudem will die Bundesregierung auf diese Beschäfti-gungsverhältnisse eine Rentenversicherungspflicht einführen.

Zu dem Gesetzesentwurf äußert sich der Bundesvorsitzende der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V., Gunter Smits skeptisch. Es sei zwar gut gemeint, wenn man die Verdienstgrenzen bei den geringfügi-gen Beschäftigungsverhältnissen der allgemeinen Lohnentwicklung anpasst, aber es wird verkannt, dass Minijobs mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen eben nicht vergleichbar sind. "Wir haben nach Tarifabschlüssen über Lohnerhöhungen immer wieder feststellen müssen, dass die Arbeitgeber diese für Minijobber nicht weitergeben. Der Stundenlohn bleibt, die Stundenzahl wird reduziert", so Smits. "Durch die Anhebung der Grenzen ist nun zu befürchten, dass der Stundenlohn auch zukünftig bleibt, allein die Zahl Arbeitsstunden erhöht wird," so Smits weiter. Durch derartiges Handeln werde aber das gut gemeinte Ziel der Bundesregierung leider gerade nicht erreicht.

Die Bundesregierung möchte eine Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte einführen. "Auch das wird eher gut gemeint sein, denn dass es sein Ziel erreicht," fürchtet Smits. Die überwie-gende Mehrzahl der heute geringfügig Beschäftigten ist über andere Instrumente rentenversichert. Oder es sind Schüler und Studenten, die eben gerade brutto für netto verdienen wollen. "Es ist deshalb zu erwarten, dass die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen von dem Recht zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Gebrauch machen wird," schätzt Smits.

Keine Antwort bietet der Gesetzesentwurf auf die zunehmende Praxis, dass Arbeitnehmer in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis mit einer "Zwei-Drittel-Stelle" arbeiten und als Hinzuverdienst einem 400.- Euro Job nachgehen. "Da sie die 400.- Euro voll zur Verfügung haben und eine niedrigere Steu-erlast auf dem Teilzeitarbeitsverhältnis liegt, ist eine solche Praxis für die Arbeitnehmer kurzfristig at-traktiv. Sie findet in vielen Dienstleistungsbranchen auch zunehmend Interessenten. Wenn diese Be-schäftigten sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, dann wird die Rentenlücke langfristig aber größer. Hier hätte sich die DHV eine Regelung gewünscht, die eine solche Praxis verhindert," so Smits abschließend.

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Gedruckt am 16.04.2024 9:32.