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Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der BVD Richtlinie - CGB und GÖD vertreten Beschäftigungsinteressen in Brüssel

Fairer Wettbewerb zu existenzsichernden Arbeitsbedingungen 

Brüssel/25.04.2012/ca. Heute fand auf Einladung des Europaabgeordneten Dr. Dieter - L. Koch in Brüssel eine Debatte zum Thema Bodenabfertigungsdienste statt. Eingeladen zur Debatte waren Vertreter der Gewerkschaften, der EU-Kommission, Verbände der Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften und Bodenabfertigungsdiensten. Der CGB, Mitgliedsverband der CESI (Europäischer Union unabhängiger Gewerkschafter), und seine Einzelgewerkschaft GÖD waren Teilnehmer der Debatte. Aus Gewerkschaftssicht wurden die Bedenken gegen den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission mit Blick auf die Arbeitsbedingungen vorgetragen. Der GÖD Bundesfachverband Flughäfen Deutschland hatte bereits am 26.03.2012 in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem sog. Flughafenpaket der EU-Kommission Stellung genommen (siehe http://www.cgb.info/aktuell/s_goed1.php). In der Debatte wurde deutlich, dass die von der EU - Kommission vorgebrachten Gründe, welche sie veranlasst hat eine Revision der Richtlinie vorzunehmen nicht nachvollziehbar sind. Insbesondere das Thema der „BVD verursachten Verspätungen“ welche von der EU Kommission mit 75% angegeben wurde, konnte weder von den Verbänden der Fluggesellschaft noch von den Flughafenbetreibern bestätigt werden. Im Gegenteil: statistischen Angaben zu Folge ist hier von 4% auszugehen. Auch im Bezug auf mehr erforderlichen Wettbewerb geht die EU-Kommission von unzutreffenden Voraussetzungen aus.

Denn der Wettbewerb findet in der Luft statt, also bei den Fluggesellschaften und eben nicht am Boden bei den Bodenverkehrsdiensten. Denn die Verbraucher (Fluggäste) treffen nicht dahin gehend eine Auswahl, welche und wie viele Bodenverkehrsdienst ein Flughafen hat, sondern begrenzen die Auswahl auf die Fluggesellschaft und was diese ihr bietet. Jedoch auch losgelöst von dieser Sichtweise ist der Markt an Bodenverkehrsdiensten begrenzt, so dass es ein Mehr an Wettbewerb nicht bedarf. Denn bereits die Richtlinie 96/97/EG ermöglicht mit 2 Anbietern einen Wettbewerb auf dem Markt der Bodenverkehrsdienste.

In diesem Zusammenhang macht der CGB/GÖD Vertreter Nico Caló in der Debatte deutlich, das es keinen Grund gibt für die Revision der bestehenden EU - Richtlinie 96/67/EG. Ebenso wenig, das im Verordnungswege eine Änderung erfolgen soll, welche den EU - Mitgliedsstaaten keinen Handlungsspielraum für die Organisation und Durchführung von Bodenabfertigungsdienste lässt. Mit Blick auf die Arbeitsbedingungen machte er deutlich, dass diese zwangsläufig auf Gehaltseinbußen, Ausschluss von Gehaltssteigerungen und Wegfall von Zuschlägen und Zulagen hinausläuft. Denn dies ist schon heute an deutschen Flughäfen zu beobachten und wird sich mit ein Mehr an Anbietern nur noch verschärfen.

Schließlich war auch Gegenstand der Debatte der Kommissionsvorschlag nach rechtlicher Trennung von Flughafenbetreiber und Bodenabfertigungsdiensten. Dies wurde von allen Teilnehmenden der Debatte als rechtlich sehr fragwürdig eingestuft, mithin als unvereinbar mit europäischem Recht betrachtet. In den nächsten Wochen gehen die Beratung in Brüssel weiter. Erfreulich ist, dass die Zuständigkeiten für die Beratung nunmehr beim Verkehrsausschuss einerseits und dem Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europaparlament anderseits übertragen wurde. Damit ist aus Sicht des CGB und der GÖD sichergestellt, dass die Interessen der Beschäftigten angemessen in den Fokus der Beratung über die Revision der Richtlinie gelangen. Der CGB/GÖD ist in der Sache um Stellungnahme für den Beschäftigungs- und Sozialausschuss gebeten worden und wird diese dem Ausschussmitglied Thomas Mann, MdEP, übermitteln.

Nico Caló /Berichterstatter für den CGB/GÖD/ in Brüssel

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