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Umstrukturierungen: DHV fordert sozialverträgliche Regelungen

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Mit der geplanten Umstrukturierung geht die BARMER GEK einschneidende Veränderungen in der Dienststellenstruktur an, die tausende von Beschäftigten erheblich betreffen werden.

Entscheidend für den Erfolg der Umstrukturierung ist, dass die BARMER GEK es schafft, die Beschäftigten mitzunehmen und Akzeptanz für die Maßnahmen zu schaffen. In dieser Hinsicht verlief der Start der Umstrukturierung mehr als unglücklich. Es war ein großer Fauxpas, dass die Beschäftigten aus der Presse und im Fernsehen von den Umstrukturierungsplänen der BARMER GEK erfuhren, ehe sie von ihrem Arbeitgeber informiert wurden! Damit ist bereits zum Start viel Vertrauen verspielt worden.

Die DHV sieht die geplanten Umstrukturierungen kritisch. Die Reduzierung der Dienststellen auf 400 und der Abbau von rund 3.500 Stellen wird zwangsläufig zu Reduzierungen der Präsenz in der Fläche führen. Die BARMER GEK muss aufpassen, dass die Servicequalität nicht auf der Strecke bleibt und die Kasse nicht eine Austrittswelle enttäuschter Versicherter erlebt.

Die DHV bedauert, dass die Kasse betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr ausschließt. Die BARMER GEK hatte es in der Vergangenheit geschafft, die Umstrukturierungen ohne betriebsbedingte Kündigun-gen zu gestalten. Das hatte sie als soziale Arbeitgeberin ausgezeichnet. Wenn jetzt betriebsbedingte Kündigungen im Raum stehen, bedeutet dies einen Paradigmenwechsel, der erhebliche Zukunftsängste bei den Beschäftigten auslöst.

Die DHV fordert eine größtmögliche sozialverträgliche Absicherung der geplanten Umstrukturierung. Dabei ist es zweitrangig, ob dies im Wege einer Dienstvereinbarung mit dem HPR oder im Wege eines Sozialtarifvertrages mit den Gewerkschaften erfolgt. Wichtig ist ein zügiger Verhandlungsprozess, der u.a. die Regelung folgender Inhalte zum Ziel haben muss:

Regelungen zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen

Mobilitätshilfen für Beschäftigte, die in eine andere Dienststelle an einem anderen Arbeitsort versetzt werden.

Sozialverträgliche Regelungen zum freiwilligen Ausscheiden (z.B. Verbesserungen bei den Beur-laubungsregelungen)

Eine verbesserte Abfindungsregelung: Die Regelung im Rationalisierungsschutztarifvertrag zur Abfindung von 12 Monatsgehältern ab 15 Beschäftigungsjahren ist vor allem für Beschäftigte mit lan-ger Betriebszugehörigkeit nicht attraktiv genug.

Die Gehaltstarifverhandlungen dürfen nicht unter dem Umstrukturierungsprozess leiden!

Die DHV hatte Ende 2013 die zügige Aufnahme von Tarifverhandlungen gefordert. Die Chance bestand, vor der Bekanntgabe der Umstrukturierungspläne die Gehaltstarifverhandlungen abzuschließen. Diese Möglichkeit ist leider vertan. Die Verquickung von Gehaltstarifverhandlungen und Umstrukturierung ist misslich. Dennoch: Die Beschäftigten haben eine Gehaltserhöhung in Anerkennung ihrer engagierten Ar-beitsleistung in den vergangenen Jahren verdient. Wir werden daher in der nächsten Verhandlung am 01.04.2013 auf einen zügigen Gehaltstarifabschluss drängen.

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Gedruckt am 18.04.2024 15:09.