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Kraftfahrergewerkschaft beim 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar

Vom Mittwoch, den 29. bis Freitag, den 31. Januar fand in der ehemaligen Kaiserstadt Goslar im Harz der 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Mehr als 1800 Interessierte haben sich an den Diskussionen aktueller verkehrsrechtlicher Probleme beteiligt. Die Kraft-fahrergewerkschaft (KFG) im CGB ist mit dem Bundesvorsitzenden Willy Schnieders sowie den Stellvertretern Reinhard Assmann und Franz Xaver Winklhofer, der auch in seiner Funktion als Pressesprecher dabei war, zum ersten Mal der Einladung gefolgt.

Nach der Eröffnung des Verkehrsgerichtstags durch den Präsidenten Generalbundesanwalt a. D. Kay Nehm und den Grußworten des Oberbürgermeisters der Stadt Goslar, Dr. Oliver Junk, und der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz in der „Kaiserpfalz“ haben hochkarätige Experten aus der Justiz und den Verkehrsministerien, Staats- und Rechtsanwälte, Verkehrspsychologen und Fachärzte sowie Vertreter der Polizei und auch aus den zahlreichen Verbänden in 8 Arbeitskreisen Empfehlungen an den Gesetzgeber diskutiert und erarbeitet. Auch die KFG hat sich hier zu Wort gemeldet.

Schwerpunkte beim 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag waren die grenzüberschreitende Vollstreckung von Sanktionen in der EU, das Problemfeld Schmerzensgeld, ob die gesetzliche Unfallversicherung Fluch oder Segen ist, wie es mit der Sachmängelhaftung und Garantie beim Autokauf steht, die Facheignung und MPU (im Volksmund Idiotentest) für Verkehrsteilnehmer, wem die Fahrzeugdaten gehören und die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltvorschriften auf See.

Für die Vertreter der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) war die Teilnahme am Deutschen Verkehrsgerichtstag, am Arbeitskreis I, wo die Folgen einer Grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verkehrsdelikten diskutiert wurden und am Arbeitskreis V, in dem über die künftigen Eignungskriterien der Kraftfahrer, insbesondere auch der Berufskraftfahrer beraten wurde, besonders wichtig.

Der Bundesvorsitzende der KFG Willy Schnieders und sein Stellvertreter Reinhard Assmann legten Wert darauf, dass die Bus- und LKW Fahrer nicht ungerechtfertigt von den Behörden aus dem Ausland bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verfolgt und über Gebühr bestraft werden können. Bei der Diskussion im Arbeitskreis V war es dem stellv. Bundesvorsitzenden Franz Xaver Winklhofer ein besonderes Anliegen, dass bei der angedachten Erneuerung der Kriterien für die Überprüfung der Fahreigenschaft und der MPU künftig auch Rechtsmittel geben soll,
denn besonders bei den Berufskraftfahrern ist der Verlust des Führerscheins auch gleichzeitig mit der Kündigung durch den Arbeitgeber verbunden.

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Gedruckt am 19.04.2024 5:15.