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CGB Bremen warnt vor Betriebsärztenotstand: Mehr als 60 Prozent der Betriebsärzte bereits 60 Jahre oder älter!

Der CGB Bremen sieht die betriebsärztliche Versorgung akut gefährdet. Er begründet dies insbesondere mit dem hohen Durchschnittsalter der Mediziner mit arbeitsmedizinischer Fachkunde sowie mit dem fehlenden betriebsärztlichen Nachwuchs und verweist darauf, dass lt. Bundesärztekammer per 31.12. 16 im Lande Bremen 138 und bundesweit 12.466 Ärztinnen und Ärzten mit anerkannter arbeitsmedizinischer Fachkunde registriert waren von denen 7680 bereits 60 Jahre und älter, 6032 sogar 65 Jahre und älter sind. Bei ca. 43 Millionen Beschäftigten und 3,7 Millionen Betrieben in Deutschland ergibt sich unter Berücksichtigung von Wegezeiten und Zeiten für Verwaltungstätigkeiten eine rechnerische jährliche betriebsärztliche Betreuungszeit von lediglich 10 bis 15 Minuten pro Beschäftigten. Betriebsärztliche Versorgung beschränkt sich denn zumeist auch auf gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie Vorsorge- und Tauglichkeitsuntersuchungen. Zusatzangebot wie allgemeine Gesundheits-Checks, Ernährungs- und Suchtberatung oder Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement kommen hingegen vielfach zu kurz, wie nicht nur der CGB beklagt.

Bei einer im letzten Jahr durchgeführten Umfrage der Arbeitgeberverbände Nordmetall und AGV Nord in den fünf norddeutschen Bundesländern nannten lediglich 32 Prozent der befragten Firmen Suchtberatung und nur 15 Prozent Ernährungsberatung als betriebsärztliche Leistungen ihres Unternehmens. 20 Prozent der Betriebe machten sogar generelle Schwierigkeiten bei der Sicherstellung betriebsärztlicher Betreuung geltend; in Bremen über 40 Prozent. Dabei sind nach dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 alle Arbeitgeber in Deutschland zu einem umfassenden präventiven Gesundheitsschutz verpflichtet.

Nach einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) würden allein zur Wahrung des Status Quo in der betriebsärztlichen Versorgung jährlich rund 630 weitere Mediziner mit Anerkennung arbeitsmedizinischer Fachkunde benötigt, tatsächlich sind es durchschnittlich jedoch nur 200. Auch die BAuA sieht daher die betriebsärztliche Betreuung nicht mehr gewährleistet. Darum muss dringend gegengesteuert werden, wenn sich der Betriebsärztemangel nicht zu einem Betriebsärztenotstand ausweiten soll. Erforderlich ist nach Auffassung des Bremer CGB ein ganzes Bündel von Maßnahmen. So sollten erweiterte Möglichkeiten zur Delegation betriebsärztlicher Aufgaben auf andere Professionen wie Arbeitswissenschaftler, Arbeits- und Organisationspsychologen, Arbeitshygieniker oder Ergonomen geschaffen und Fachärzten der Erwerb der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ erleichtert werden. Darüber hinaus muss dass Fachgebiet Arbeitsmedizin attraktiver gemacht werden. Neben der Ausweitung der Zahl entsprechender Studienplätze könnte hierzu auch der Aufbau eines trägerübergreifenden „Zentrumsmodells“ der betriebsärztlichen Versorgung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten beitragen, wie es derzeit von den Unfallversicherungsträgern diskutiert wird. Bislang haben insbesondere Kleinbetriebe und Betriebe im ländlichen Raum, bei denen sich eine individuelle betriebsärztliche Versorgung im Hinblick auf die Relation von Betreuungsaufwand zu Betreuungsbedarf häufig nicht rechnet, Schwierigkeiten, einen Betriebsarzt oder einen betriebsärztlichen Dienst zu finden.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „In jedem Fall muss schnellmöglichst gehandelt werden. Eine unzureichende arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten ist aus gewerkschaftlicher Sicht angesichts der durch Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters alternden Belegschaften sowie der zunehmenden psychischen und sozialen Belastungen am Arbeitsplatz auf Dauer nicht hinnehmbar. Psychische Erkrankungen sind bereits zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit und häufigster Anlass für die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten.“

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Gedruckt am 29.03.2024 15:51.