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CGB Bundesvorsitzender und MdB Strebl : „ Befristete Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst unverzichtbar“

Der Bundestagsabgeordnete Matthäus Strebl sprach im Deutschen Bundestag zum Thema Befristungen im öffentlichen Dienst. Befristete Arbeitsverträge sind sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft unter bestimmten Bedingungen sinnvoll und notwendig. Gerade in der derzeitigen Flüchtlingskrise muss der Staat schnell und flexibel handeln können.

Strebl, der Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist, betonte, dass ein zufriedenstellender Arbeitsplatz für die Menschen eine große Rolle spielt. Für viele ist der ausgeübte Beruf ein wichtiger Teil der persönlichen Selbstentfaltung- und Verwirklichung. Es ist einleuchtend, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen hohen Stellenwert besitzen. Der Dingolfinger hob hervor, dass die hohe Anzahl der Befristungen im öffentlichen Dienst sich vor allem im Hochschulwesen finden. Viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in der Vergangenheit unangemessen kurze Verträge erhalten; manche liefen nur wenige Monate. Diese Entwicklung im Hochschulbereich sei nur bedingt vertretbar, so Strebl. Umso mehr begrüße er Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch die Bundesregierung. Damit sind Verbesserungen insbesondere für den Wissenschaftsnachwuchs verbunden, ohne die erforderliche Flexibilität und Dynamik einer Forschungseinrichtung zu beeinträchtigen.

Wenn man sich die Befristungen im öffentlichen Dienst genauer anschaut, so werden hier verschiedenste Gründe aufgeführt: haushalterische Bedingungen, Vertretungen aufgrund von Krankheit und Mutterschutz, Projekte und temporärer Mehrbedarf, wie insbesondere beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF) aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen. Zwar spielen befristete Arbeitsverhältnisse eine größere Rolle bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst, jedoch kann nicht von einem Massenphänomen gesprochen werden. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat ergeben, dass der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse seit 2010 rückläufig ist. Inzwischen liegt der Befristungsanteil im öffentlichen Dienst deutlich unter 10%.

Der Bundestagsabgeordnete schloss seine Rede mit einem Lob für den öffentlichen Dienst. Die Handlungsfähigkeit des deutschen Staates ist auch wesentlich durch den öffentlichen Dienst mit seinen qualifizierten Mitarbeitern und Beamten gesichert.

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Gedruckt am 23.04.2024 17:44.