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EINSATZ VON LEIHARBEINEHMERN IM STANDESAMT FÜR CGB KEIN TABU MEHR

Angesichts der untragbaren personellen Zustände beim Standesamt Bremen ist für den CGB auch der befristete Einsatz von Leiharbeitnehmern kein Tabu mehr. Für den CGB ist entscheidend, dass im Interesse von Kunden und Beschäftigten die Arbeitsfähigkeit des Standesamtes kurzfristig wieder hergestellt wird.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Aufgabe von Zeitarbeitsunternehmen ist die Abdeckung von Auftragsspitzen und personellen Engpässen. Da beim Standesamt Bremen unbestreitbar seit Wochen ein personeller Engpass besteht, der offensichtlich behördenintern nicht beseitigt werden kann, spricht aus gewerkschaftlicher Sicht nichts gegen professionelle Unterstützung durch Leiharbeitnehmer. Zwar können Leiharbeitnehmer keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen, aber für das Zuschicken der für die Bewilligung von Kinder- und Elterngeld notwendigen steuerlichen Identifikationsnummer, die derzeit 14 Tage dauert, bedarf es keiner Beamter.“

Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern bei Dienststellen des Stadtamtes Bremen ist für den CGB aber keine Dauerlösung. Die grundlegenden personellen Probleme des Stadtamtes sind nur durch eine deutliche Personalaufstockung zu lösen. Deshalb ist es nach Auffassung des CGB auch nur Augenwischerei, wenn Innensenator Mäurer erklärt, nunmehr selbst für sechs Monate die Verantwortung für das Standesamt übernehmen zu wollen. Rudolph: „Wenn Herr Mäurer das Standesamt zur Chefsache erklärt, so ist dies nichts als Pleonasmus. Als Innensenator war und ist Herr Mäurer bereits oberster Chef des Stadtamtes und damit auch des Standesamtes. Er hätte damit auch in der Vergangenheit bereits die Möglichkeit gehabt. Mitarbeiter aus seiner Behörde zum aushilfsweisen Einsatz im Standesamt zu bewegen. Aber dazu war er bislang offensichtlich nicht in der Lage.“

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Gedruckt am 28.03.2024 16:12.