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CGB: MINDESTLOHN HAT SICH BEWÄHRT – ANHEBUNG AUF 10 EURO VERTRETBAR MINDESTLOHNKOMMISSION MUSS BIS 30.06.2016 ÜBER ANPASSUNG BESCHLIESSEN

Seit dem 1. Januar 2015 ist in Deutschland das auch vom CGB geforderte Mindestlohngesetz in Kraft, das jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer, von einigen Ausnahme- und Übergangsregelungen abgesehen, einen Stundenlohn von zur Zeit 8,80 Euro garantiert. Eine erste Anpassung des Mindestlohns ist zum 01.01.2017 vorgesehen. Hierüber hat bis zum 30.06.2016 eine Mindestlohnkommission zu beschließen. Die Mindestlohnkommission hat dazu im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Der CGB befürchtet, dass es zu dieser Gesamtabwägung nicht kommen wird und sich die Kommission bei ihrer Entscheidung ausschließlich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientieren wird. Danach wäre mit einer Anhebung des Mindestlohns auf maximal 8,85 Euro zu rechnen. Eine solche Indizierung der Mindestlohnanpassung war aber vom Gesetzgeber nicht gewollt und wäre lediglich der Uneinigkeit innerhalb der 9-köpfigen Mindestlohnkommission aus sechs stimmberechtigten Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, zwei Wissenschaftlern und einem neutralen Vorsitzenden geschuldet.

Ein Mindestlohn von 8,85 Euro würde weiterhin unter den Mindestlöhnen europäischer Nachbarländer wie Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Irland oder Großbritannien liegen und böte keinen Schutz vor Armutsgefährdung. Um diesen Schutz zu bieten, müsste der Mindestlohn nach Berechnungen des WSI auf mindestens 10,63 Euro angehoben werden. Das auch ein Mindestlohn in dieser Höhe wirtschaftlich verantwortbar ist, beweist Luxemburg, das derzeit seinen Beschäftigten einen Mindestlohn von 11,12 Euro garantiert.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und langjähriger Bundesvorsitzender der CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft:„Eine Anhebung des Mindestlohns auf wenigstens 10 Euro wäre auch für die deutsche Wirtschaft tragbar, zumal die tarifvertraglich vereinbarten Mindestlöhne bereits mehrheitlich über 10 Euro liegen.“ Der Widerstand der Arbeitgeber gegen eine sachgerechte Anhebung des Mindestlohns kommt nicht unerwartet, da sie bereits mit allen Mitteln und unter Hinweis auf die angebliche Gefährdung von mehreren hunderttausend Arbeitsplätzen versucht haben, die Verabschiedung eines Mindestlohngesetzes in Deutschland zu verhindern.

Tatsächlich hat sich das Mindestlohngesetz bewährt. Die von der Wirtschaft prognostizierten Arbeitsplatzverluste sind nicht eingetreten. Vielmehr ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der geringfügigen Beschäftigungen gestiegen. Insgesamt haben mehr als 3,5 Millionen Beschäftigte von der Einführung des Mindestlohns profitiert, insbesondere in Branchen mit niedrigen Durchschnittslöhnen wie dem Einzelhandel und der Gastronomie. So haben in der Gastronomie 2014 noch 51,4 Prozent der Beschäftigten zu Hungerlöhnen unter 8,50 Euro gearbeitet.

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Gedruckt am 27.04.2024 5:43.