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BEHÖRDEN MÜSSEN BARRIEREFREIEN ZUGANG ZUM NETZ GEWÄHRLEISTEN - CGB BEGRÜßT EU EINIGUNG

Alle Behörden in der EU und ihren Mitgliedsstaaten müssen zukünftig für einen barrierefreien Zugang zu ihren Websites und Apps sorgen. Darauf haben sich vor einigen Tagen Vertreter der EU-Kommission, des Rates sowie des Europäischen Parlaments verständigt. Sobald die Vereinbarung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht ist, muss sie von allen 28 EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Der CGB begrüßt die Vereinbarung als wichtigen Beitrag auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Behinderten am Internet und zur Realisierung des Digitalen Binnenmarkt und erwartet die zügige Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.

Der CGB verweist darauf, dass etwa 80 Millionen Menschen in der EU von einer Behinderung betroffen sind, darunter mehr als 10 Millionen Deutsche. Gerade sie sind haben vielfach ein esonderes Interesse, Möglichkeiten und Angebote des E-Government wie Arbeitslosmeldungen, Beantragung von Dokumenten oder die elektronische Abgabe von Steuererklärungen problemlos nutzen zu können und nicht an Barrieren zu scheitern, wie sie beispielsweise grafische Zugangscodes (Captchas) für Blinde und Sehbehinderte bilden.

Innerhalb der deutschen Gebietskörperschaft ist Barrierefreiheit im Internet zwar bereits vielfach realisiert aber nicht flächendeckend und mit gleichen Standards. Während für Bundesbehörden die 2002 erlassene und 2012 novellierte Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) gilt, ist die Rechtslage in den Bundesländern unterschiedlich. So verfügt Bremen über eine an die Bundesverordnung angelehnte eigene Rechtsverordnung, Niedersachsen hingegen hat bislang keine entsprechende Verordnung erlassen und verweist lediglich auf das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz, in dem jedoch keine technischen Standards zur Ausgestaltung der Barrierefreiheit festgelegt sind.

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Gedruckt am 19.04.2024 12:51.