CGB > Aktuell > Stellungnahmen > Leser

Stellungnahmen

Bundesvorsitzender und MdB Matthäus Strebl fordert: „ Die Riester-Rente muss optimiert werden“

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, lehnte der Bundestagsabgeordnete Matthäus Strebl, auch im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag entschieden ab. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten im Vertrauen auf staatliche Förderung die Verträge geschlossen und diese dürfen nicht vor den Kopf gestoßen werden.

Die Fraktion DIE LINKE hatte im Deutschen Bundestag gefordert, die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Matthäus Strebl, der Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist, erklärte, die gesetzliche Rente im Umlageverfahren ist und bleibt die wichtigste Säule, dennoch darf die kapitalgedeckte Vorsorge als zweite und dritte Säule nicht vernachlässigt werden. Aufgrund des demographischen Wandels werden jedoch immer weniger Beitragszahler für die Finanzierung der Rente aufkommen. Deshalb ist es unausweichlich, dass die Altersvorsorge auf drei Säulen(die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und die private Altersvorsorge) gestützt wird, wozu die Riester-Rente als private Vorsorge zählt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in den Jahren von 2001 bis 2015 rund 16 Millionen Riester- Verträge geschlossen. Diese Zahl könne ohne Zweifel höher sein, dennoch spricht sie gegen eine Abschaffung der Riester-Rente. Natürlich gibt es auch eine hohe Anzahl von ruhenden Verträgen. Dies muss bei einer ehrlichen Diskussion auch erwähnt werden, so Matthäus Strebl. Die Idee der damaligen Regierung unter Rot-Grün war vielmehr die Schaffung einer weiteren Vorsorge und nicht eine unschlagbare Rendite-Optimierung. Es war vor allem die Intention, neben einkommensschwachen Steuerpflichtigen auch kinderreiche Familien zu unterstützen.

Strebl stellte fest, dass die Ziele von der Rot-Grünen-Koalition zwar nicht ausreichend erreicht worden seien und Optimierungsbedarf bestände, dennoch die Riester-Rente bestehen bleiben müsse. Neben dem Vertrauensschutz für die Riester-Sparer spricht die Vermischung zweier Systeme gegen die Überführung. Die heutigen Beschäftigten zahlen im Laufe ihres Erwerbslebens regelmäßig Beiträge in die Rentenversicherung ein. Durch das Umlageverfahren werden die Beitragsleistungen für die Rentenzahlungen an die Rentnerinnen und Rentner verwendet. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Gegenzug für ihre Beiträge einen Anspruch auf Rente im Alter, der dann von der nachfolgenden Beitragszahler-Generation finanziert wird. Wenn die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung überführt wird, dann werden die heutigen Rentnerinnen und Rentner durch die höheren Beitragseinnahmen erheblich profitieren. Die nachfolgenden Generationen werden jedoch benachteiligt.

Matthäus Strebl führte in seiner Rede aus, dass statt der Abschaffung der Riester-Rente, diese vereinfacht werden müsse. Auch müssen die Verwaltungs- und Vertriebskosten transparenter für die Sparer werden.

Zurück

CGB > Aktuell > Stellungnahmen > Leser

Gedruckt am 26.04.2024 6:24.